Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

Die Rechtschutzversicherung



Das menschliche Zusammenleben ist heute vielerorts durch Gesetze, Verordnungen und sonstige Vorschriften geregelt. Für den Bürger bedeutet dies, dass seine rechtlichen Interessen immer öfter berührt werden, und er sein Recht verteidigen muss.

Ein Streit mit dem Arbeitgeber, einem Händler, einem Unfallgegner oder dem Vermieter kostet jedoch Zeit und erfordert oft das Einschalten eines Rechtsanwalts. Seine Hinzuziehung ist teuer, insbesondere dann, wenn es um einen hohen Streitwert geht oder der Gang vor ein Gericht nötig wird. Dieses finanzielle Risiko soll von der Rechtschutzversicherung getragen werden.

Sie zahlt im Streitfall den Vorschuss für einen Rechtsanwalt und die beim Gericht anfallenden Kosten. Wird der Prozess gewonnen, muss die Gegenpartei die verauslagten Kosten erstatten. Ohne Rechtschutzversicherung wäre mancher daher - selbst bei noch so guten Chancen - geneigt, auf sein Recht zu verzichten, da ihm ein Prozess (und vor allem sein Ausgang) finanziell zu gewagt erscheint.

Rechtschutzversicherungen werden in zahlreichen unterschiedlichen Rechtsgebieten angeboten. Oft werden sie als Paket, je nach Zielgruppe unterschiedlich, aus folgenden Leistungsbausteinen zusammengesetzt:

Schadenersatz-Rechtschutz: Tritt ein, wenn eigene Schadenersatzansprüche gegen einen Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden können.

Verkehrs-Rechtschutz: Die Rechtschutzversicherung tritt für nahezu alle Streitigkeiten ein, die mit Verträgen, Strafverfahren, dem Führerschein und
Ersatzansprüchen rund ums Auto zu tun haben. Der Rechtschutz gilt dabei nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern für alle Insassen.

Vertrags- und Sach-Rechtschutz: Diese Leistungskomponente unterstützt, wenn im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend gemacht oder abgewehrt werden sollen (Kaufvertrag, Reparaturauftrag, Kreditaufnahme).

Arbeits-Rechtschutz: Hilft, Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis zu klären.

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz: Er schützt den Versicherungsnehmer als Eigentümer und Vermieter oder als Mieter von Wohnungen und Grundstücken. Sie kommt für Kosten auf, die aus Streitigkeiten mit dem Vertragspartner, den Verwaltungsbehörden, oder den Nachbarn entstehen.

Steuer-Rechtschutz: Für Steuerprozesse vor dem Finanz- oder dem Verwaltungsgericht.

Sozialgerichts-Rechtschutz: Wenn Sie einen Prozess vor dem Sozialgericht führen müssen, z.B. bei nicht angemessener Leistung der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall- oder Arbeitslosenversicherung, tritt diese Form des Rechtschutzes ein.

Verwaltungs-Rechtschutz in Verkehrssachen (Führerschein-Rechts-schutz): Tritt ein, wenn in Verkehrssachen Streitigkeiten vor der Verwaltungsbehörde oder dem Verwaltungsgericht zu führen sind.

Disziplinar- und Standes-Rechtschutz: übernimmt das finanzielle Risiko, sich in Disziplinar- und Standesfragen zu verteidigen, insbesondere als Beamter, Soldat, Wehrpflichtiger, aber auch als Arzt, Steuerberater etc.

Straf- sowie Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutz: hilft, sich in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften oder in einem Bußgeldverfahren zu verteidigen.

Beratungs-Rechtschutz: Den brauchen Sie, wenn Sie sich durch einen Rechtsanwalt oder Notar in Fragen des Familien- und Erbrechts beraten lassen.

Wie geht es jetzt konkret weiter?
Auch hier nehmen Sie bitte zunächst Ihre bestehende Rechtschutzversicherung zur Hand. Führen Sie dann im Sachversicherungsmodul die Berechnung durch und drucken Sie diese aus.


Von der Rechtschutzversicherung ausgeschlossen sind übrigens Streitfälle für Bauvorhaben, wegen Scheidung oder im Zusammenhang mit Erbschaften. Auch Geldstrafen und Bußgelder werden vom Versicherer nicht übernommen. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel in ganz Europa und in den außereuropäischen Mittelmeerländern (einschl. Madeira und den Kanarischen Inseln) und durch alle Instanzen.

Frei von der Verpflichtung zur Leistung bleibt der Versicherungsgeber allerdings bei vorsätzlichen Rechtsverstößen. Grundsätzlich gilt: Alle Rechtsstreitigkeiten, deren Grundstein bei Vertragsabschluss bereits gelegt ist, sind von der Leistung ausgeschlossen!

Keine teure Absicherung von Bagatellschäden: Vereinbaren Sie ruhig eine Selbstbeteiligung (z.B. 150 Euro) für kleine Schäden. Das spart Beitrag und kostet im Schadensfall verhältnismäßig wenig.

Es geht hier NICHT darum, ein existenzielles Risiko abzusichern. Der Abschluss einer Rechtschutzversicherung ist nicht unbedingt erforderlich, kann jedoch teilweise recht hilfreich sein.

Die Entscheidung hinsichtlich des Abschlusses steht dabei im Ermessen des Versicherungsnehmers. Sinnvoll könnte der Abschluss einer solchen Police vielleicht für Vielfahrer (Verkehrs-Rechtschutz) oder für Selbstständige sein, die einem erhöhten Risiko von Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt sein dürften.


 

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Leseprobe aus dem Buch 'Die 8 Grundgesetze Wohlstands - ISBN 9783842365315'


Hier gelangen Sie zur Webseite des Buches und zur ausführlichen Beschreibung



 

Erstellt am: 23.08.2011



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