Ihre Kraftfahrzeugversicherung
Als Kfz-Halter sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, damit der Schadenersatz für das Verkehrsopfer garantiert ist, (und zwar auch dann, wenn der Schädiger mittellos ist) und der Schadenersatzpflichtige den angerichteten Schaden nicht selbst zahlen muss. Dies könnte nämlich in zahlreichen Fällen zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen. Ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht ist strafbar.
Der Gesetzgeber schreibt eine Mindestdeckungssumme von 7.500.000 Euro pro geschädigte Person vor.
Bei Sachschäden beläuft sich die Mindestdeckungssumme auf 1.000.000 Euro, bei reinen Vermögensschäden (keine Personen- oder Sachschäden) auf 50.000 Euro.
Die Teilkasko-Versicherung: Die Fahrzeugversicherung (Kaskoversicherung) ersetzt Schäden, die Ihnen durch die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust Ihres eigenen Fahrzeugs entstehen. Mitversichert sind auch seine unter Verschluss verwahrten oder am Fahrzeug befestigten Teile.
In der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) ist Ihr Fahrzeug versichert gegen Schäden durch: Brand oder Explosion, Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch fremde Personen, Raub und Unterschlagung, unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch, Kurzschluss (an der Verkabelung), Marderbiss (an Kabeln, Schläuchen, Leitungen).
In der Teilkasko-Versicherung wird kein Schadenfreiheitsrabatt gewährt, weshalb auch keine Rückstufung im Schadenfall erfolgt.
Die Vollkasko-Versicherung: Die Fahrzeugversicherung (Kaskoversicherung) ersetzt Schäden, die Ihnen durch die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust Ihres eigenen Fahrzeugs entstehen. Mitversichert sind auch seine unter Verschluss verwahrten oder am Fahrzeug befestigten Teile.
In der Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) ist über die Leistungen der Teilkaskoversicherung hinaus Ihr Fahrzeug auch versichert gegen Schäden durch: einen selbst - oder fremdverschuldeten Unfall und mutwillige Beschädigung durch fremde Personen.
Keine teure Absicherung von Bagatellschäden: Vereinbaren Sie auch hier ruhig eine Selbstbeteiligung (z.B. 150 Euro) für kleine Schäden. Das spart Beitrag und kostet im Schadensfall verhältnismäßig wenig. Im Haftpflichtteil sollten Sie dagegen stets die höchstmögliche Summe wählen.
Wie geht es jetzt konkret weiter?
Auch hier nehmen Sie bitte zunächst Ihre bestehende KFZ-Versicherung zur Hand. Führen Sie dann im Sachversicherungsmodul die Berechnung durch und drucken Sie diese aus.
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Erstellt am: 23.08.2011

