Die Glasversicherung
Der Versicherungsschutz für die Glasversicherung ergibt sich meist aus den AGB (Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung).
Wenn den Versicherungsangeboten gleiche Bedingungen zugrunde liegen, braucht man diese nicht zu vergleichen. Es ist aber darauf zu achten, ob eventuell aus dem normalen Versicherungsumfang etwas gestrichen wurde oder der Deckungsumfang beitragsfrei erweitert wurde.
Solche Deckungserweiterungen gibt es zum Beispiel für die Mitversicherung von Keramikkochflächen, Aquarien usw.
Wie geht es jetzt konkret weiter?
Auch hier nehmen Sie bitte zunächst Ihre bestehende Glasversicherung zur Hand. Führen Sie dann im Sachversicherungsmodul die Berechnung durch und drucken Sie diese aus.
Was kann in einer Glasversicherung versichert sein?
1. Gebäudeverglasungen: Glasscheiben von Fenstern und Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutz-vorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Sonnenkollektoren, Glasbausteinen, Profilglas
2. Mobiliarverglasungen: Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegel; Glasplatten; Glasscheiben und
Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten
Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn die versicherten Scheiben durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden. Die Leistung erfolgt meist in Naturalersatz.
Nicht versichert sind: Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten, Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheibenisolierverglasungen, Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, ferner nicht aus Schäden durch Löschen, Niederreißen oder Ausräumen bei diesen Ereignissen.
Auch hier gilt: Am besten keine teure Absicherung von Bagatellschäden. Vereinbaren Sie ruhig eine Selbstbeteiligung (z.B. 150 Euro) für kleine Schäden. Das spart Beitrag und kostet im Schadensfall verhältnismäßig wenig.
Es geht auch hier NICHT darum, ein existenzielles Risiko abzusichern. Es sind "nur Sachen" die hier versichert werden. Ob man eine Glasversicherung abschließen möchte, muss jeder selbst für sich entscheiden.
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Erstellt am: 23.08.2011

