Erwerbsminderungs- bzw. Berufsunfähigkeitsrente
Dieses Thema ist sehr komplex. Lassen Sie sich bitte nicht entmutigen und lesen Sie zunächst diese Zusammenstellung.
Um was geht es hierbei eigentlich genau? Nun, die deutschen Lebensversicherungsunternehmen verwenden überwiegend folgende Definition von Berufsunfähigkeit:
"Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die auf Grund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung
entspricht.“
Bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen, sollten Sie noch einmal die genaue Definition Ihres Anbieters lesen. Im Zweifelsfall lassen Sie sich diese am besten von Ihrem Berater erläutern.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel eine Rente aus, wenn der Versicherte zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist.
Warum ist die Rente wegen Erwerbsminderung jetzt so im Gespräch?
Der deutsche Bundestag hat am 16.11.2000 das „Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit“ verabschiedet. Mit Wirkung dieses Gesetzes zum 01.01.2001 wurde ein erheblicher Einschnitt in das soziale Netz vorgenommen. Die bisherige gesetzliche Regelung für eine Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsrente wurde abgeschafft und durch ein zweistufiges System der Erwerbsminderungsrente ersetzt.
Für Personen, die nach dem 02.01.1961 geboren wurden, gibt es jetzt die Renten wegen Erwerbsminderung.
In Abhängigkeit von der ärztlich festgestellten Leistungsfähigkeit wird unterschieden zwischen der Rente wegen ‚teilweiser’ und ‚voller’ Erwerbsminderung. Die Rente wegen Erwerbsminderung wird längstens bis zum 65. Lebensjahr gezahlt.
Volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer auf nicht absehbare Zeit wegen Krankheit oder Behinderung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nur noch weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann.
Halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nur noch zwischen 3 bis unter 6 Stunden täglich (im Rahmen einer 5-Tage-Woche) unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein kann.
Wer also - unabhängig von der Lage am Arbeitsmarkt - unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch mindestens 6 Stunden täglich tätig sein kann, ist nicht erwerbsgemindert und erhält keine Rente.
Im Gegensatz zur bisherigen Rente wegen Berufsunfähigkeit kommt es bei der abgestuften Rente wegen Erwerbsminderung nicht mehr auf einen bereits erreichten beruflichen Status an.
Eine Prüfung, ob eine zumutbare andere Tätigkeit (die so genannte „Verweisungstätigkeit“) mit ähnlichen beruflichen Anforderungen verrichtet werden kann, entfällt. Wer also noch 3 bis 6 Stunden tätig sein kann, muss notfalls auch eine Tätigkeit annehmen, die nicht seiner bisherigen Lebensstellung entspricht und die sogar wesentlich schlechter bezahlt wird. Der bisher ausgeübte Beruf, die Ausbildung, Erfahrung und die Höhe des Einkommens spielen also keine Rolle mehr.
Es gibt aber eine Ausnahmeregelung, um Härtefälle zu vermeiden:
Liegt Arbeitslosigkeit vor und der Arbeitsmarkt gilt für die Vermittlung in eine Teilzeittätigkeit als verschlossen, so dass keine Möglichkeit besteht, tatsächlich Einkommen zu erzielen, wird die volle Erwerbsminderungsrente gewährt.
Für Personen, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden, gibt es eine „Vertrauensschutzregelung.“ Für diesen Personenkreis bleibt der „Berufsschutz“ somit (zumindest bis auf weiteres) erhalten.
Die Rente "wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit“ wird an Versicherte geleistet, die vor Eintritt der Erwerbsminderung die versicherungsrechtlichen Zeiten erfüllt und eine versicherungspflichtige Tätigkeit mit zumindest längerer Anlernzeit ausgeübt haben.
Berufsunfähig ist man, wenn man den bisherigen versicherungspflichtigen Beruf wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zu einem ähnlich ausgebildeten Gesunden nur noch weniger als 6 Stunden ausüben kann.
Vor der Gewährung der Rente wird jedoch geprüft, ob die gesundheitliche Leistungsfähigkeit sowie die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht doch ausreichen, eine zumutbare andere Tätigkeit, wenn sie gegenüber dem bisherigen Beruf nur geringfügig niedrigere berufliche Anforderungen stellt (Berufsschutz), auszuüben. Nur wenn dies nicht der Fall ist, wird die Rente gezahlt.
Die „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit“ bietet den Versicherten also einen sozialen (Teil-)Schutz, da sie Beruf, Ausbildung und Qualifikation des Versicherten berücksichtigt.
Und wie hoch ist die Rente wegen Erwerbsminderung?
Die durchschnittliche Höhe der Berufsunfähigkeitsrente betrug 2000 in den alten Bundesländern 627 Euro für Männer und 433 Euro für Frauen. In den neuen Bundesländern lagen die Durchschnittswerte bei 529 Euro für Männer bzw. 491 Euro für Frauen.
Um Ihre persönlichen Ansprüche aus der Erwerbsminderungsrente in Erfahrung zu bringen, beantragen Sie bitte jetzt am besten eine Rentenauskunft für sich: http://www.deutsche-rentenversicherung.de
Und was kommt dann? Wie geht es weiter?
An dieser Stelle angekommen, wird Ihnen wohl fast jeder Versicherungsberater folgende Rechnung aufmachen:
Heutiger Nettolohn 2.400 Euro
minus Erwerbsunfähigkeitsrente 535 Euro
ergibt eine Versorgungslücke von 1.865 Euro
Und wo ist das Problem? Wie schließt man diese Versorgungslücke?
Das Problem ist der Beitrag, den man monatlich aufwenden muss, um diese enorme Versorgungslücke zu schließen. Wenn man nicht körperlich tätig ist (und deshalb in die günstige Versicherungseinstufung fällt) mag der Beitrag ja noch bezahlbar sein.
Übt man aber einen handwerklichen oder sonstigen Beruf aus, in dem man körperlich tätig ist, dann lassen sich die monatlichen Prämien fast nicht mehr aufbringen.
Schauen Sie einmal selbst, was eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie kosten würde. Experten raten einhellig, dem Risiko der Berufsunfähigkeit mit einer Kombination aus Risiko-Lebensversicherung und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) vorzubeugen.
Denn: Eine solche kombinierte Versicherung kostet meist nicht mehr als eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Man bekommt die Risiko-Lebensversicherung, also die Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten, quasi geschenkt.
Die Kombination einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit einer Kapitallebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung ist dagegen umstritten, weil durch die Verbindung mit einer Kapitalanlage die Versicherungsverträge weniger flexibel sind und die Verbindung von Sparen und Absichern generell kritisiert wird.
Nutzen Sie hier die Vergleichsmöglichkeiten im Internet und/oder fragen Sie Ihren Versicherungsfachmann, was eine Versicherung für Sie kosten würde. Auf der Vergleichseite für Finanzverträge gelangen Sie unter 'Vorsorge und Rente' zu dem Menüpunkt 'Berufsunfähigkeitsversicherung':
http://www.mein-finanzbrief.de/vergleiche/
Wir haben zu diesem Thema aber auch noch eine private Meinung.
Wir finden, es gibt einige Knackpunkte, die man vor Vertragsabschluss überdenken sollte:
1. Auch wenn noch so viele Verbraucherschützer (und alle Versicherer sowieso) zum Abschluss einer BU-Rente raten, in der Praxis gibt es allerlei Fallstricke und mögliche Probleme mit diesen Verträgen.
Immer wieder müssen Versicherte um ihr Recht kämpfen, weil die Versicherungsgesellschaften eine Berufsunfähigkeit nicht anerkennen. Eines ist klar: Hier gibt es keine Kulanzregelungen, dazu geht es um zuviel Geld.
2. Wie schon erwähnt, sind die Verträge sehr teuer. Wer beispielsweise mit 30 Jahren einen Vertrag abschließt, der bis zu seinem 67. Lebensjahr läuft (und nur dann ist er sinnvoll), bezahlt im Laufe seiner Vertragsdauer enorme Beträge ein, die einfach weg sind, wenn nichts passiert.
Würde der Beitrag beispielsweise 200,00 Euro monatlich betragen und man würde das Geld mit 6% privat ansparen, dann hätte man mit 55 Jahren (wenn man da berufsunfähig werden würde) auch schon eine Summe von ca. 131.600 Euro für den Fall der Fälle auf der Seite. Und wenn nichts passiert, gehört einem das Geld trotzdem weiterhin.
3. Wer einen Bürojob hat, zahlt vergleichsweise wesentlich weniger als beispielsweise ein Dachdecker. Nur ist die Gefahr berufsunfähig zu werden auch wesentlich geringer. Wer als Büroangestellter ein Bein verliert, wird bestimmt nicht berufsunfähig… der Dachdecker aber mit Sicherheit.
Wer also den Schutz dringend bräuchte, weil er einen gefährlichen Beruf hat, kann sich vermutlich die Prämien nicht leisten. Wer hingegen nur wenig Prämie zahlt, wird den Schutz nicht wirklich brauchen.
4. Immer wieder sieht man Verträge, die eine viel zu geringe Rentenleistung versichert haben oder die nur bis zum 55. Lebensjahr laufen.
Beides ist unsinnig. Wenn man solch einen Vertrag abschließt, dann muss
er zum einen wirklich die gesamte Versorgungslücke schließen und er muss bis zum Renteneintrittsalter von 67 Jahren abgeschlossen sein, denn erst dann gibt es die normale Altersrente.
5. Ganz wichtig ist, dass Sie wirklich alle Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Lassen Sie sich nicht auf Sprüche eines Beraters ein, der Vorerkrankungen abtut oder meint, so schlimm sei das schon nicht…
Im Leistungsfall wird jede Versicherung Ihre Krankenakten haarklein auseinander nehmen. Bei einer solchen Nachforschung (die immer betrieben wird) kommen sämtliche Vorerkrankungen zutage. Und wer beim Abschluss nicht gewissenhaft war, bekommt dann unter Umständen keinerlei Leistungen.
Wer sich also entschließt, eine BU zu beantragen, muss sich viel Zeit nehmen, die Gesundheitsfragen ausführlich beantworten, im Zweifelsfall noch einmal seine Ärzte kontaktieren und im Antrag nennen.
Sollte der Vertreter an dieser Stelle abwiegeln oder auf Eile drängen, müssen sämtliche Alarmglocken schrillen!
Ein guter Berater weiß, wie wichtig diese Angaben sind, und berät entsprechend - auch wenn es länger dauert. Ein schlechter Berater hat seine Provision dagegen längst kassiert, wenn der Kunde irgendwann einmal Probleme bekommt. (Dieser Rat kommt übrigens von WISO, dem Wirtschaftsmagazin)
Fazit des FinanzplanTeams:
Mit Sicherheit besteht ein Risiko, schon in jungen Jahren berufsunfähig zu werden. Auf der anderen Seite kann man sich nicht gegen alles versichern, das Leben bietet keine Vollkaskoversicherung.
Wenn man sich gegen Berufsunfähigkeit versichern möchte, dann muss der Vertrag hoch genug sein und bis zum Alter von 67 Jahren laufen. Nur dann macht er Sinn.
Alternativ kann man den Beitrag auch selbst ansparen und somit seine Sicherheit auch von Jahr zu Jahr erhöhen. Rechnen und entscheiden muss das aber letztendlich jeder selbst.
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Erstellt am: 23.08.2011

