Die Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung gibt es in verschiedenen Ausprägungen.
Allen gemeinsam ist, dass nur dann eine Leistung des Versicherers fällig wird, wenn der Versicherungsfall während der Versicherungsdauer eintritt (auf Deutsch: wenn die versicherte Person stirbt).
Am häufigsten ist die Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme und die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme (die Absicherung im Todesfall sinkt von Jahr zu Jahr) zu finden.
Die Risikolebensversicherung zahlt bei Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme (Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten. Gute Dienste tut die Risikoversicherung z.B. in folgenden Fällen:
- Absicherung von wirtschaftlich abhängigen Angehörigen
- Sicherung von Verbindlichkeiten, Krediten, Hypothekenschulden etc.
- als Trägertarif für eine oder mehrere Zusatzversicherungen (z. B. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung)
Die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme: Wird meist zur Sicherung von Darlehen mit kontinuierlicher Tilgung verwendet. Die Versicherungssumme nimmt dabei im Lauf der Zeit in gleichem Maß ab wie das Darlehen getilgt wird.
Sie wird in diesem Zusammenhang von Banken auch in Verbindung mit
Darlehens- und Kreditverträgen als so genannte Restschuldversicherung angeboten. Häufig ist - zur Sicherheit des Kreditgebers - der Abschluss einer solchen Restschuldversicherung sogar Voraussetzung für die Kreditgewährung.
Risikolebensversicherung auf verbundene Leben: Bei dieser Form der Risikolebensversicherung gibt es mehrere versicherte Personen. Die versicherte Todesfallleistung wird nur einmal beim Tod einer versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig.
Die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben dient der gegenseitigen Absicherung wirtschaftlich voneinander abhängiger Personen (z. B. Geschäftspartner, Ehe- oder Lebenspartner).
Diese Form der Absicherung ist eine sehr günstige Möglichkeit. Es ist wesentlich teurer, beispielsweise für den Ehemann und die Ehefrau jeweils einen separaten Vertrag abzuschließen. Leider wird es in der Praxis nur selten angeboten.
Der Beitrag für die Risikolebensversicherung: Der Beitrag der Risikolebensversicherung ist abhängig vom Alter, vom Geschlecht und vom Gesundheitszustand der versicherten Person zum Versicherungsbeginn, sowie von der Versicherungssumme und der Laufzeit (Versicherungsdauer) der Versicherung.
Es können auch Zuschläge für die Ausübung bestimmter Berufe oder Freizeitbeschäftigungen verlangt werden. Für Raucher wird aufgrund des erhöhten Risikos in der Regel ebenfalls ein Zuschlag erhoben
Gibt es eine Überschussbeteiligung in der Risikolebensversicherung?
Auch bei einer Risikolebensversicherung erwirtschaftet der Lebensversicherer Überschüsse zu Gunsten des einzelnen Versicherungsvertrags.
Im Gegensatz zur kapitalbildenden Lebensversicherung oder zur Rentenversicherung spielen dabei allerdings Zinsüberschüsse aus Kapitalanlagen nur eine unbedeutende Rolle. Vielmehr handelt es sich um Risikoüberschüsse und Kostenüberschüsse.
Diese entstehen dadurch, dass der Lebensversicherer weniger Todesfallleistungen erbringen und geringere Kosten aufwenden muss als
zunächst kalkuliert. Diese Überschüsse erhält der Versicherungsnehmer entweder als Todesfallbonus oder als Beitragsverrechnung.
Beim Todesfallbonus wird die Versicherungssumme durch die erzielten Überschüsse erhöht. Tritt der Versicherungsfall nicht ein, verbleiben sie beim Lebensversicherer. Bei der Beitragsverrechnung werden die Überschüsse sofort mit der kalkulierten Versicherungsprämie verrechnet, so dass sich ein reduzierter Zahlbeitrag ergibt.
Der kalkulierte Beitrag wird in diesem Zusammenhang als Brutto- oder Tarifbeitrag, der um Überschüsse reduzierte Beitrag als Nettobeitrag bezeichnet. Tritt der Versicherungsfall während der Versicherungsdauer nicht ein, werden keine weiteren Leistungen fällig. Grundsätzlich gibt es auch die Möglichkeit, die erzielten Überschüsse verzinslich anzusammeln und mit der Todesfallleistung oder beim Ablauf der Versicherungsdauer auszuzahlen.
Diese Variante wird heute kaum noch angeboten und ist überwiegend noch bei Risikolebensversicherungen anzutreffen, die bis etwa 1980 abgeschlossen wurden.
Unser Tipp: Vereinbaren Sie stets die Reduzierung Ihres Beitrags durch die Überschussanteile. Dann haben Sie den Spareffekt sofort und die Versicherungsleistung kann sich nicht durch weniger Überschüsse plötzlich reduzieren.
So ermitteln Sie den für sich persönlich notwendigen Absicherungsbedarf (also die für Sie passende Versicherungssumme):
Das Wichtigste bei jeder Form der Todesfallabsicherung ist auch hier die richtige Höhe. Es bringt nichts, eine Versicherung nur als Nervenberuhigung abzuschließen und nach dem Motto zu verfahren: „Ich bin ja abgesichert…“
Nur wenn eine ausreichend hohe Versicherungssumme für die Hinterbliebenen besteht, erfüllt die Risikoversicherung auch Ihren Sinn.
Im Berechnungsmodul ‚Lebensversicherung’ finden Sie ein ganz einfaches Rechenschema um Ihren Absicherungsbedarf im Todesfall zu ermitteln.
Das sollten Sie nutzen, bevor Sie sich für einen Vertrag entscheiden. Sie werden wahrscheinlich verwundert sein, wie gering die Kosten einer reinen Risikolebensversicherung sind, rechnen Sie daher ruhig einmal nach.
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Erstellt am: 23.08.2011

