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Steuerfreie Kostenpauschale für Abgeordnete |
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Hintergrund: Arbeitnehmer müssen ihre Werbungskosten oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (920 Euro) nachweisen, um sie steuerlich geltend machen zu können. Abgeordnete des Bundestags erhalten jährlich 42.612 Euro steuerfrei ohne Nachweis als pauschalen Kostenersatz. Gegen diese Ungleichbehandlung richtet sich die Klage. Wichtig: Als Reaktion auf das anhängige
Verfahren lässt das FG Hessen mit Einverständnis der Beteiligten ein
entsprechendes Klageverfahren ruhen, bis das Münsteraner Verfahren rechtskräftig
entschieden ist. (Beschluss vom 15.7.2004, Az: 8 K 2/03) |
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Aktualisierung vom 24.02.2005:
Aufgrund der mittlerweile massenhaften Einsprüche wird dem
Bundesfinanzministerium wohl nichts anderes übrig bleiben, als einen allgemeinen
Vorläufigkeitsvermerk zu erlassen. Also bitte unbedingt weiter Einspruch
einlegen, und diese Webseite an Ihre Bekannten weiterleiten.
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Aktualisierung vom 28.04.2005:
Ihre Teilnahme an dem Einspruch beim Finanzamt war gigantisch. Das Formular
wurde über 1.800 mal bei uns herunter geladen. Mittlerweile sind die Finanzämter
eingeknickt !! |
