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Wohngeldreform zum 1. Januar 2009Was neu ist, wer Wohngeld erhält und wie es ermittelt wird:Am 1. Januar 2009 sind mit der Wohngeldreform wesentliche Leistungsverbesserungen in Kraft getreten. Vor dem Hintergrund gestiegener Energiepreise sind erstmals die Heizkosten in das Wohngeld einbezogen. Die Höchstbeträge für Miete und Belastung wurden auf Neubauniveau vereinheitlicht und zusätzlich um 10 Prozent erhöht. Außerdem wurden die Tabellenwerte um 8 Prozent erhöht und ein Einmalbetrag geleistet, wenn der Haushalt in mindestens einem der Monate Oktober 2008 bis März 2009 Wohngeld erhalten hat. Haushalte, die vor der Wohngeldreform im Durchschnitt rund 90 Euro Wohngeld im Monat erhielten, bekommen seither rund 140 Euro. Seit der Wohngeldreform sind wieder deutlich mehr Haushalte wohngeldberechtigt. Viele erwerbstätige Haushalte mit niedrigen Einkommen sind daher nicht mehr auf den Bezug von Arbeitslosengeld II angewiesen. Durch diese Verbesserungen leistet die Reform einen wichtigen Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit. (Quelle: http://www.bmvbs.de/) Hier finden Sie alle Infos | |
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