Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 
So geht´s mir auch finanziell gut: Der Finanzplan macht den Umgang mit Ihrem Geld einfach.

Verfall von Prepaid-Guthaben war einmal

Verbraucherzentrale: Ein Sieg für den Verbraucherschutz

Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die den Verfall eines Prepaid-Guthabens bezwecken, sind unzulässig.

Gleiches gilt auch für das Verfallen eines Restguthabens nach Vertragsbeendigung. So entschied laut einer dpa-Meldung das Oberlandesgericht München am 22.06.2006 in einem Musterurteil gegen den Mobilfunkanbieter O2. (Az. : 29 U 2294/06)

Mit der Rechtsprechung bestätigte das OLG ein vorangegangenes Urteil des Landgericht München I (LG). Dies betrifft unter anderem die AGB-Klausel, nach der ein Guthaben nach 365 Tagen verfällt, wenn das Prepaid-Guthaben nicht innerhalb eines Monats durch eine zusätzliche Aufladung wieder benutzt werden kann. Auch ein bestehendes Restguthaben darf nach Ansicht des OLG bei Beendigung des Vertrages nicht verfallen.


 


 


 


Erstellt am: 17.11.2009



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