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Die Wohnungsbauprämie (WoP)Der Staat fördert eigene Einzahlungen auf einen Bausparvertrag mit einer Wohnungsbau-prämie (WoP)in Höhe von 8.8 % (Stand Januar 2011).
Gefördert werden bis zu 512 Euro (bei Alleinstehenden) / 1.024 Euro (bei Ehepaaren) im Jahr.
Neben den Guthabenzinsen kommt dann noch die maximale WoP von 45,06 Euro (bei Alleinstehenden / 90,11 Euro (bei Ehepaaren) hinzu.
Wer kann WoP bekommen?
Wohnungsbauprämie kann jeder ab 16 Jahren erhalten, der mindestens 50 Euro pro Jahr auf einen Bausparvertrag einzahlt. Allerdings darf das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 Euro (bei Alleinstehenden) / 51.200 Euro (bei Ehepaaren) nicht übersteigen. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht zu verwechseln mit dem Bruttoeinkommen. Das Bruttoeinkommen kann wesentlich höher liegen.
Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?
Wohnungsbauprämie - Regelung ab 2004
Fördersatz
8.8 % (Stand Januar 2011)
Höchstbetrag
512 Euro (bei Alleinstehenden) / 1.024 Euro (bei Ehepaaren)
Max. Förderung/Jahr
45,06 Euro (bei Alleinstehenden / 90,11 Euro (bei Ehepaaren)
Einkommensgrenzen
25.600 Euro (bei Alleinstehenden) / 51.200 Euro (bei Ehepaaren)
Gibt es noch sonst noch etwas zu beachten?
Der Bausparvertrag muss die gesetzliche Mindestlaufzeit von sieben Jahren einhalten. Kündigt man seinen Vertrag vorher, so wird keine Wohnungsbauprämie gewährt.
Man kann den Vertrag aber ruhen lassen, es ist also nicht erforderlich, die Einzahlungen jedes Jahr vorzunehmen. Das bringt etwas Spielraum in die eigene Finanzplanung.
Wichtig ist auch die Abschlussgebühr des Bausparvertrages, die meist 1% der Bausparsumme ausmacht. Soll der Vertrag nur für die Wohnungsbauprämie genutzt werden, empfiehlt es sich daher, einen möglichst kleinen Bausparvertrag abzuschließen, damit die Prämie nicht von den Abschlusskosten 'aufgefressen' wird.
Für Bausparverträge, die ab dem 1.1.2009 abgeschlossen wurden, wird die Wohnungsbauprämie nur dann gewährt, wenn der Vertrag nicht nur innerhalb von 7 Jahren, sondern auch nach der 7-jährigen Sperrfrist tatsächlich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird.
Bausparer, die bei Vertragsabschluss noch keine 25 Jahre alt sind, bleiben von dieser Regelung ausgeschlossen. Sie können also ihr Guthaben auch nach Ablauf von 7 Jahren ab Vertragsabschluss nach wie vor für nicht wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden. Diese Ausnahmeregelung kann jedoch nur ein einziges Mal genutzt werden!
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Erstellt am: 25.01.2011
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