![]() |
|
Die Arbeitnehmer SparzulageVermögenswirksame LeistungenStaatlich geförderte Vermögensbildung. Der Arbeitgeber überweist im Auftrag des Arbeitnehmers die vermögenswirksamen Leistungen, die bis zu einem Höchstbetrag von 870 Euro (seit 01.01.2004) gefördert werden. In verschiedenen Tarifverträgen ist festgelegt, dass der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen zahlt. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, 400 Euro zulagenbegünstigt im Unternehmen des Arbeitgebers (betriebliche Beteiligung), in deutsche oder ausländische Wertpapier-Sondervermögen, Dachfonds oder gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Investmentfonds (mit der Voraussetzung, dass der Aktienanteil jeweils mindestens 60 Prozent beträgt) zu investieren. Zusätzlich können 470 Euro in einem Bausparvertrag angelegt werden. Ebenfalls möglich ist die Anlage in allen anderen Formen von Investmentfonds, Ratensparverträge oder in einer Kapital-Lebensversicherung, wobei hier allerdings keine Arbeitnehmer-Sparzulage gezahlt wird. Voraussetzung für eine staatliche Förderung ist eine 6- bzw. 7-jährige Anlagedauer, je nach Anlageform. Die staatliche Förderung erfolgt durch die Arbeitnehmer-Sparzulage. Sie beträgt seit 2009 für Beteiligungen im Produktivvermögen (insbesondere also Aktienfonds) 20 Prozent (= 80 Euro jährlich). Das Bausparen wird mit lediglich 9 Prozent auf 470 Euro gefördert (= 42,30 Euro jährlich). Die staatliche Förderung ist jedoch abhängig vom zu versteuernden Einkommen des Arbeitnehmers. Die Grenze liegt bei 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für gemeinsam Veranlagte, also Verheiratete. Auf der Webseite des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. finden Sie Antworten auf folgende Fragen zu Vermögenswirksamen Leistungen: Leistungen. Sollte aufgestockt werden? die Sparzulage zu erhalten? eingezahlt werden? | |
|
|

