Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 
So geht´s mir auch finanziell gut: Der Finanzplan macht den Umgang mit Ihrem Geld einfach.

Die Arbeitnehmer Sparzulage

Vermögenswirksame Leistungen

Staatlich geförderte Vermögensbildung. Der Arbeitgeber überweist im Auftrag des Arbeitnehmers die vermögenswirksamen Leistungen, die bis zu einem Höchstbetrag von 870 Euro (seit 01.01.2004) gefördert werden.

In verschiedenen Tarifverträgen ist festgelegt, dass der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen zahlt.

Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, 400 Euro zulagenbegünstigt im Unternehmen des Arbeitgebers (betriebliche Beteiligung), in deutsche oder ausländische Wertpapier-Sondervermögen, Dachfonds oder gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Investmentfonds (mit der Voraussetzung, dass der Aktienanteil jeweils mindestens 60 Prozent beträgt) zu investieren.


Zusätzlich können 470 Euro in einem Bausparvertrag angelegt werden. Ebenfalls möglich ist die Anlage in allen anderen Formen von Investmentfonds, Ratensparverträge oder in einer Kapital-Lebensversicherung, wobei hier allerdings keine Arbeitnehmer-Sparzulage gezahlt wird.

Voraussetzung für eine staatliche Förderung ist eine 6- bzw. 7-jährige Anlagedauer, je nach Anlageform. Die staatliche Förderung erfolgt durch die Arbeitnehmer-Sparzulage.

Sie beträgt seit 2009 für Beteiligungen im Produktivvermögen (insbesondere also Aktienfonds) 20 Prozent (= 80 Euro jährlich). Das Bausparen wird mit lediglich 9 Prozent auf 470 Euro gefördert (= 42,30 Euro jährlich).

Die staatliche Förderung ist jedoch abhängig vom zu versteuernden Einkommen des Arbeitnehmers. Die Grenze liegt bei 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für gemeinsam Veranlagte, also Verheiratete.



Auf der Webseite des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. finden Sie Antworten auf folgende Fragen zu Vermögenswirksamen Leistungen:


  • Was sind vermögenswirksame Leistungen (VL)?
  • Wie funktioniert die Arbeitnehmer-Sparzulage?
  • Kann jeder Bürger einen VL-Sparvertrag abschließen?
  • Können geringfügig Beschäftigte VL erhalten?
  • Was hat es mit tarifvertraglichen Regelungen über VL auf sich?
  • Gemäß Tarifvertrag zahlt mein Arbeitgeber nur einen Teil der vermögenswirksamen
        Leistungen. Sollte aufgestockt werden?
  • Welche Fonds sind VL-zulageberechtigt und wo finde ich diese?
  • Was muss man konkret tun, um vermögenswirksame Leistungen in Fonds anzusparen?
  • Sind AS-Fonds für vermögenswirksame Leistungen zulagenbegünstigt?
  • Ist es möglich, sowohl für Investmentfonds als auch für das Bausparen
        die Sparzulage zu erhalten?
  • Kann ein bereits bestehender Fonds nachträglich als VL-Fonds verwendet werden?
  • Können mehr als 400,- Euro (bisher 408,- Euro) jährlich in einen VL-Fonds
        eingezahlt werden?
  • Kann ein VL-Vertrag vorzeitig gekündigt werden?
  • Wo bekommt man nähere Informationen zu den einzelnen VL-Fonds?
  • Wo sind die Vorschriften für das VL-Sparen geregelt?



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    Erstellt am: 25.01.2011



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