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Steuererklärung gemacht?Einkommen- oder Lohnsteuererklärung machenWer als Arbeitnehmer keine Steuererklärung macht, verschenkt oft Geld. Denn eine Steuererklärung bietet die Chance, die gezahlten Steuern oder zumindest einen Teil davon zurück zu bekommen. Große Chancen hat zum Beispiel, wer nachträglich Belastungen geltend machen kann, zum Beispiel Fahrtkosten. Eine Steuererklärung macht man als Arbeitnehmer in der Regel für das abgelaufene Kalenderjahr. In manchen Fällen kann man auch für weiter zurückliegende Jahre eine Steuererklärung abgeben. Inzwischen ist es möglich, eine so genannte Vereinfachte Steuererklärung abzugeben. Dazu müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein (Fragen 8 bis 12). Der aktuelle Tipp für Sie: Die Gratis eBooks vom FinanzplanTeam erreichen Sie (kostenfrei für alle Newsletter-Abonnenten) unter folgendem Link: Gratis eBooklets, um einfach gut mit seinem Geld auszukommen Fragen und Antworten: 1. Wozu dient eine Steuererklärung? Eine Steuererklärung hilft, die richtige Höhe der Steuer festzusetzen. Eine Steuererklärung wird auf einem amtlichen Vordruck oder nach amtlichem Muster abgegeben. 2. Gibt es nur eine Art von Steuererklärung? Nein, es gibt verschiedene Arten. Die Art der Steuererklärung richtet sich unter anderem nach der Art der Steuer. In bestimmten Fällen muss der Bürger die Steuer sogar selbst berechnen. Diese Steuererklärungen nennt man Steueranmeldungen. 3. Welche Arten von Steuererklärungen gibt es? Die Art von Steuererklärung, die die meisten Menschen kennen, ist die Einkommen-steuererklärung. Wer Arbeitnehmer beschäftigt, muss Lohnsteueranmeldungen abgeben, außer in den Fällen der einheitlichen Pauschsteuer bei so genannten Minijobs. Ein Unternehmer muss während des Jahres Umsatzsteuer-Voranmeldungen und nach Ablauf des Kalenderjahres eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben, zusätzlich muss er eine Einkommensteuererklärung machen. Gewerbetreibende müssen neben Einkommensteuererklärung und Umsatzsteuer-Erklärung auch eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Es gibt noch weitere Arten von Steuererklärungen. 4. Was ist der Unterschied zwischen einer Einkommensteuerklärung und dem Lohnsteuer-Jahresausgleich? Der Begriff Lohnsteuer-Jahresausgleich ist der umgangssprachliche Ausdruck. Geht es um den Arbeitslohn eines Arbeitnehmers, meinen beide Begriffe meist dasselbe. In der Fachsprache der Steuerverwaltung sagt man zu dem Vorgang: Ein Arbeitnehmer beantragt, zur Einkommensteuer veranlagt zu werden. 5. Bis wann sind die Steuererklärungen abzugeben? Jahressteuererklärungen müssen in der Regel bis einschließlich 31. Mai des Folgejahres abgegeben werden. (Es geht es hier um die so genannte Pflichtveranlagung, siehe auch Frage 7.) Länger Zeit hat, wer seine Steuererklärung von einem so genannten Angehörigen der steuerberatenden Berufe machen lässt. Dann läuft die Frist bis einschließlich 30. September. Zu den Angehörigen der steuerberatenden Berufe gehören zum Beispiel Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und die Mitarbeiter von Lohnsteuerhilfe-Vereinen. Auf Antrag kann das Finanzamt die Abgabefrist verlängern. 6. Lohnt es sich für einen Arbeitnehmer, eine Steuererklärung zu machen? Bei Arbeitnehmern gibt es die Antragsveranlagung und die Pflichtveranlagung. Der Begriff Antragsveranlagung bedeutet: Der Bürger gibt aus eigenem Antrieb eine Steuererklärung ab, obwohl er das eigentlich nicht müsste. Er hat dazu vier Jahre Zeit. Beispiel: Für das Jahr 2007 ist dies bis zum 31. Dezember 2011 möglich. Wer seine Steuererklärung später abgibt, kann keine Erstattung mehr erhalten. Wichtig: Die Lohnsteuer, die beim Arbeitgeber vom Bruttolohn abgezogen wird, ist in der Regel so bemessen, dass sie mit der Jahreseinkommensteuer übereinstimmt. Wenn nur in einem Teil des Jahres Arbeitslohn bezogen worden ist, lohnt es sich sehr, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Eine Steuererklärung kann sich auch lohnen, wenn Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen entstanden sind, für die kein Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen worden ist. (siehe Fragen und Antworten: Lohnsteuer / Einkommensteuer)) Eine Steuererklärung empfiehlt sich auch, wenn negative Einkünfte (Verluste) aus anderen Einkunftsarten berücksichtigt werden sollen. Auch in vielen anderen Fällen kann sich eine Steuererklärung lohnen. 7. In welchen Fällen muss ein Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgeben? Es geht hier um die so genannte Pflichtveranlagung, also um die Fälle, in denen ein Bürger eine Steuererklärung abgeben muss. Arbeitnehmer sind zum Beispiel dazu verpflichtet, - wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen war (Ausnahme: Pauschbetrag für behinderte Menschen), - wenn ein Arbeitnehmer von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Arbeitslohn bezogen hat, - wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und die Steuerklassenkombination III und V oder das Faktorverfahren angewendet wurde, - wenn Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug von mehr als 410 Euro vorliegen oder der Arbeitnehmer Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro bezogen hat, - wenn beim Lohnsteuerabzug ein höherer Betrag für die Kranken- und Pflegeversicherung angesetzt wurde, als er tatsächlich abziehbar ist. Dieser letzte Punkt gilt vom Veranlagungszeit 2010 an, also für Steuererklärungen für das Jahr 2010 und folgende. 8. Was ist die Vereinfachte Steuererklärung? Bei der so genannten Vereinfachten Steuererklärung handelt es sich um einen verkürzten Vordruck für die Lohnsteuer / Einkommensteuer. Er umfasst nur zwei Seiten und ersetzt den üblichen vierseitigen Mantelbogen und die Anlage N. Wichtig: Für die Abgabe der Vereinfachten Steuererklärung gelten die gleichen Regelungen zu Abgabefristen, einzureichenden Belegen, etc. wie bei den ausführlichen Steuererklärungsvordrucken. 9. Kann jeder eine Vereinfachte Steuererklärung abgeben? Nein. Das Verwenden des Vordrucks ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Die Vereinfachte Steuererklärung richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nur Arbeitslohn und gegebenenfalls bestimmte Lohnersatzleistungen erhalten haben, zum Beispiel Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Mutterschaftsgeld, etc. 10. Können auch bei einer Vereinfachten Steuererklärung die üblichen Tatbestände steuermindernd geltend gemacht werden? Nein. Steuermindernd geltend gemacht werden können nur die im Vordruck genannten Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Zu den Werbungskosten, die bei der Vereinfachten Steuererklärung geltend gemacht werden können, zählen die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Arbeitsmittel, Reisekosten bei Dienstreisen und Beiträge zu Berufsverbänden. Als Sonderausgaben können zum Beispiel bestimmte Versicherungsbeiträge geltend gemacht werden, als außergewöhnliche Belastungen zum Beispiel Krankheitskosten und Behinderten-Pauschbeträge. 11. In welchen Fällen kann die Vereinfachte Steuererklärung nicht genutzt werden? Der Vordruck der Vereinfachten Steuererklärung kann nicht genutzt werden, - wenn andere Einkünfte bezogen wurden, zum Beispiel Renten oder Mieteinkünfte, - wenn Zinsen oder andere Kapitalerträge erzielt wurden, die den Sparerpauschbetrag von 801 Euro bzw. bei Zusammenveranlagung von Ehegatten von 1.602 Euro überschreiten und die Zinsen oder Kapitalerträge nicht dem direkten Steuerabzug vom Kapitalertrag (so genannte Abgeltungsteuer) unterlegen haben, - wenn die Anrechnung von Zinsabschlagsteuer oder Kapitalertragsteuer beantragt wird, - wenn vom geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten Unterhaltsleistungen bezogen wurden, die dieser als Sonderausgaben steuermindernd abzieht (Anlage U), - wenn Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht werden, - wenn Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung geltend gemacht werden, - wenn weitere, im Vordruck nicht aufgeführte Sonderausgaben oder außergewöhnlicher Belastungen berücksichtigt werden sollen, zum Beispiel Unterstützungsleistungen an nahe Angehörige, - Ehegatten verheiratet sind, aber nicht zusammen veranlagt werden wollen. In diesen Fällen sind die ausführlichen Vordrucke zur Einkommensteuererklärung zu verwenden. 12. Kann ich die Vereinfachte Steuererklärung auch im Rahmen der Elektronischen Steuererklärung ELSTER nutzen? Nein. Die Vereinfachte Steuererklärung und ELSTER schließen sich aus. 13. Kann ich meine Steuererklärung am Computer machen? Ja, sehr gern. Die Finanzämter haben großes Interesse daran, dass Bürgerinnen und Bürger Ihre Steuererklärungen mit Hilfe der kostenlosen Software Elster machen, weil das die Bearbeitung erleichtert. (Elster bzw. Elster-Formular steht für Elektronische Steuererklärung.) Steuererklärungen mit Elster werden bevorzugt bearbeitet. Elster verfügt für die Steuerpflichtigen über viele nützliche Funktionen, unter anderem prüft die Software die Eingaben auf Plausibilität und führt eine Berechnung der Steuer durch. Die Steuererklärung kann dem Finanzamt auch elektronisch übermittelt werden. Mehr zu Elster: Elektronische Steuererklärung Auch kommerzielle Software kann für das Erstellen der Steuererklärung gern genutzt werden. Wer einfach die herkömmlichen Steuerformulare am Computer ausfüllen will, kann das Formular-Management-System der Finanzverwaltung nutzen. Inzwischen ist es möglich, die Vordrucke online auf einem Server der Finanzverwaltung auszufüllen. Die Formulare werden dann vom Nutzer ausgedruckt und dem Finanzamt zugeschickt. 14. Welches Finanzamt ist für meine Steuererklärung zuständig? In den meisten Steuerfällen gilt das Wohnsitzprinzip, d. h. zuständig ist das Finanzamt des Orts, an dem der Bürger wohnt oder sich überwiegend aufhält (Wohnsitzfinanzamt). Aber: Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, ein Gewerbebetrieb oder eine freiberufliche Tätigkeit nicht im Bereich des Wohnsitzfinanzamts ausgeübt, sondern im Bereich eines anderen Finanzamts, ist für die Feststellung dieser Einkünfte in der Regel dieses andere Finanzamt zuständig (so genanntes Lage- oder Betriebsfinanzamt). Bei manchen Steuerarten gibt es andere Bestimmungen, zum Beispiel bei der Erbschaftsteuer oder bei der Körperschaftsteuer. 15. Bei welchem Finanzamt muss ich meine Steuererklärung abgeben, wenn ich umgezogen bin? Zuständig ist in der Regel das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Abgabe der Einkommensteuererklärung wohnen. Das gilt auch, wenn Sie umgezogen sind. Vermerken Sie auf Ihrer Einkommensteuererklärung bitte auch das bisher zuständige Finanzamt und die bisherige Steuernummer. 16. Wie lange dauert es, bis ich meinen Steuerbescheid bekomme? Die Finanzämter bemühen sich, Steuererklärungen möglichst rasch zu bearbeiten. In Zeiten, in denen besonders viele Steuererklärungen eingehen, dauert es aber mitunter etwas länger. (Quelle: Finanzministerium Rheinland Pfalz http://www.fm.rlp.de) Alle Angaben erfolgen ausdrücklich ohne Gewähr. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt... | |
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