Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."


 
So geht´s mir auch finanziell gut: Der Finanzplan macht den Umgang mit Ihrem Geld einfach.
 


Insassenunfallversicherung: Versicherungsschutz für Beifahrer und Mitfahrende?


Die Kfz-Haftpflicht sichert auch Schäden ab, welche die Insassen des Fahrzeugs betreffen, allerdings nicht die des Fahrers. Ist bei einem Unfall ein zweiter Fahrer beteiligt, so kommt dessen Versicherung für die Schäden der Mitfahrenden in dem anderen Fahrzeug auf.

Da bei einem Unfall alle zu Schaden gekommenen Personen durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers entschädigt werden, ist der Abschluss einer Insassenunfall-versicherung nicht unbedingt empfehlenswert.

Bei einem selbstverschuldeten Unfall gilt dies auch für die Insassen des eigenen Fahrzeuges. Lediglich der Fahrer genießt bei einem selbstverschuldeten Unfall keinen Versicherungsschutz und sollte sich daher stets mit einer privaten Unfallversicherung absichern...


Unsere Empfehlung:

Sparen Sie sich die unnötige Prämie für eine Insassenunfallversicherung und investieren Sie besser in eine eigene Unfallversicherung...

 



 




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