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Insassenunfallversicherung: Versicherungsschutz für Beifahrer und
Mitfahrende?
Die Kfz-Haftpflicht sichert auch Schäden ab, welche die Insassen des
Fahrzeugs betreffen, allerdings nicht die des Fahrers. Ist bei einem
Unfall ein zweiter Fahrer beteiligt, so kommt dessen Versicherung
für die Schäden der Mitfahrenden in dem anderen Fahrzeug auf.
Da bei einem Unfall alle zu Schaden gekommenen Personen durch die
Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers entschädigt werden,
ist der Abschluss einer Insassenunfall-versicherung nicht unbedingt
empfehlenswert.
Bei einem selbstverschuldeten Unfall gilt dies auch für die Insassen
des eigenen Fahrzeuges. Lediglich der Fahrer genießt bei einem
selbstverschuldeten Unfall keinen Versicherungsschutz und sollte
sich daher stets mit einer privaten Unfallversicherung absichern...
Unsere Empfehlung:
Sparen Sie sich die unnötige Prämie für eine
Insassenunfallversicherung und investieren Sie besser in eine eigene
Unfallversicherung...
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