Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 
So geht´s mir auch finanziell gut: Der Finanzplan macht den Umgang mit Ihrem Geld einfach.

Bei Heil- und Hilfsmitteln sparen

Sie benötigen Hilfsmittel, die unter die Festbetragsregelung fallen, und suchen Anbieter, die Ihnen diese Hilfsmittel zum Festbetrag anbieten?

Die IKK ist Ihnen dabei behilflich. Nutzen Sie den gemeinsamen Service der Innungskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Landwirtschaftlichen Krankenkassen sowie der Bundesknappschaft.

Hier können Sie nach Anbietern in Ihrer Nähe suchen, bei denen Sie Hilfsmittel aufzahlungsfrei zu Festbeträgen erhalten. Die einheitlichen Obergrenzen, bis zu denen Ihre Krankenkasse die Kosten für Hilfsmittel übernimmt, sind für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich und gelten für bundesweit einheitlich festgelegte Hilfsmittelgruppen.

Sie müssen lediglich einen Eigenanteil in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung selbst tragen.

Die IKK bietet Ihnen Informationen zu folgenden Produktgruppen an: Kompressionstherapie (z.B. Kompressionsstrümpfe), Hörhilfen (z.B. Hörgeräte), Inkontinenzhilfen (z.B. aufsaugende Vorlagen), Stomaartikel für einen künstlichen Darmausgang sowie Einlagen für Schuhe.


Zur Webseite der IKK

 


 


 


Erstellt am: 25.01.2011



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