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Spartipp für die private Haftpflichtversicherung:
Unverheiratete Paare, die zusammenwohnen, brauchen nur eine
Haftpflichtversicherung.
Kinder sind bei den Eltern grundsätzlich mitversichert. Auch
Studenten sollten haftpflichtversichert sein, doch nicht jeder muss
dazu selbst eine Police abschließen. Unverheiratete Studenten, deren
Studium direkt an Schule, Ausbildung, Wehr- oder Zivildienst
anschließt, sind bei den Eltern mitversichert, heißt es beim
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.
Dabei spiele es keine Rolle, ob die Hochschüler noch bei ihren
Eltern wohnen oder nicht. Eine zeitliche Beschränkung gebe es
lediglich für Jura- und Lehramtsstudenten: Diese müssten sich
spätestens nach dem ersten Staatsexamen selbst versichern.
HINWEIS: Wir raten dringend Ihnen dazu, sich
mit diesem Sachversicherungsmodul
einen genauen Überblick über Ihren persönlichen Versicherungsbedarf
zu verschaffen. So sparen Sie Zeit, Ärger und
Versicherungsprämien...
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