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Spartipp für die private Haftpflicht-,
Hausrat-, und Rechtschutzversicherung:
Auch unverheiratete Paare, die zusammenwohnen, brauchen nur eine Haftpflichtversicherung.
Kinder sind
grundsätzlich über die Familienhaftpflicht versichert, solange sie
nicht volljährig sind. Mit einer Heirat endet der
Versicherungsschutz der Familienhaftpflicht für Tochter oder Sohn.
Solange das Kind aber zur Schule geht, eine Berufsausbildung macht
oder studiert, ist es unabhängig von seinem Alter weiterhin über die
Eltern haftpflichtversichert.
Auch
Studenten sollten haftpflichtversichert sein, doch nicht
jeder muss dazu selbst eine Police abschließen.
Unverheiratete Studenten, deren Studium direkt an Schule,
Ausbildung, Wehr- oder Zivildienst anschließt, sind bei den
Eltern mitversichert, heißt es beim Gesamtverband der
Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.
Dabei spiele es keine Rolle, ob die Hochschüler noch bei
ihren Eltern wohnen oder nicht. Eine zeitliche Beschränkung
gebe es lediglich für Jura- und Lehramtsstudenten: Diese
müssten sich spätestens nach dem ersten Staatsexamen selbst
versichern.
Auch bei der Hausratversicherung und bei der Rechtschutzversicherung
ist der Partner beitragsfrei mitversichert, wenn sich beide Partner
einen gemeinsamen Haushalt teilen...
HINWEIS: Wir raten dringend Ihnen dazu, sich mit diesem
Sachversicherungsmodul einen genauen Überblick über Ihren
persönlichen Versicherungsbedarf zu verschaffen. So sparen
Sie Zeit, Ärger und Versicherungsprämien:
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