Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."


 
So geht´s mir auch finanziell gut: Der Finanzplan macht den Umgang mit Ihrem Geld einfach.
 


Spartipp für die private Haftpflicht-, Hausrat-, und Rechtschutzversicherung:


Auch unverheiratete Paare, die zusammenwohnen, brauchen nur eine Haftpflichtversicherung.

Kinder sind grundsätzlich über die Familienhaftpflicht versichert, solange sie nicht volljährig sind. Mit einer Heirat endet der Versicherungsschutz der Familienhaftpflicht für Tochter oder Sohn. Solange das Kind aber zur Schule geht, eine Berufsausbildung macht oder studiert, ist es unabhängig von seinem Alter weiterhin über die Eltern haftpflichtversichert.

Auch Studenten sollten haftpflichtversichert sein, doch nicht jeder muss dazu selbst eine Police abschließen. Unverheiratete Studenten, deren Studium direkt an Schule, Ausbildung, Wehr- oder Zivildienst anschließt, sind bei den Eltern mitversichert, heißt es beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.

Dabei spiele es keine Rolle, ob die Hochschüler noch bei ihren Eltern wohnen oder nicht. Eine zeitliche Beschränkung gebe es lediglich für Jura- und Lehramtsstudenten: Diese müssten sich spätestens nach dem ersten Staatsexamen selbst versichern.

Auch bei der Hausratversicherung und bei der Rechtschutzversicherung ist der Partner beitragsfrei mitversichert, wenn sich beide Partner einen gemeinsamen Haushalt teilen...


HINWEIS: Wir raten dringend Ihnen dazu, sich mit diesem Sachversicherungsmodul einen genauen Überblick über Ihren persönlichen Versicherungsbedarf zu verschaffen. So sparen Sie Zeit, Ärger und Versicherungsprämien:
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