 |
Beiträge gesetzliche KrankenversicherungChance zum Sparen
Ab 01.01.2009 wurde in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Einheitsbeitrag eingeführt, so dass man durch den Wechsel der Krankenkasse kein Geld mehr sparen kann.
Dennoch kann sich für Kassenmitglieder ein Wechsel der Krankenkasse lohnen, nämlich dann, wenn die Krankenkasse einen so genannten Zusatzbeitrag erhebt, einen erhobenen Zusatzbeitrag nochmals erhöht oder Prämienrückerstattungen reduziert bzw. einstellt.
In diesen Fällen besteht ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt, man kann die Mitgliedschaft bis zur erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrages oder der Prämienreduzierung mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen.
Hier entfällt die Bindefrist von 18 Monaten. Während der zweimonatigen Kündigungsfrist muss der angekündigte oder erhöhte Zusatzbeitrag auch nicht gezahlt werden.
|
|
|
|