Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 
So geht´s mir auch finanziell gut: Der Finanzplan macht den Umgang mit Ihrem Geld einfach.

Verfall der Schadensfreiheitsklasse in der KFZ Versicherung


Wußten Sie schon, dass die Schadensfreiheitsklasse in Ihrer KFZ-Versicherung verfallen kann, wenn Sie Ihr Fahrzeug einige Jahre nicht angemeldet haben?

Uns ging es beispielsweise so, dass wir unseren Zweitwagen im Jahr 2002 abgemeldet haben. Als wir dann im Jahr 2009 ein zweites Auto für unsere mittlerweile erwachsenen Söhne versichern wollten, ging das gerade noch gut.

Die Versicherung teilte uns mit, dass unser Rabatt für den Zweitwagen (von damals 45%) nach Ablauf des 7. Jahres verfallen wäre. Danach hätten wir wieder 120% in der SF 1/2 bezahlen müssen.

Unsere Nachforschungen ergaben allerdings, dass diese Regelung von den einzelnen Versicherern durchaus unterschiedlich gehandhabt wird. Manche lassen den Rabatt auch mehr als 7 Jahre bestehen.


Unser Tipp: Wenn Sie noch einen 'alten Zweitwagenrabatt' haben, sollten Sie darauf achten, dass Ihnen dieser nicht verfällt. Gegebenenfalls kann es auch sinnvoll sein, einfach alle 7 Jahre eine 500 Euro 'Rostlaube' für einige Zeit anzumelden.


 


 


 


Erstellt am: 15.10.2009



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