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Mit den vermögenswirksamen Leistungen einen finanziellen Engpass überbrücken … |
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Eine Teilnehmerin unseres betreuten GeldSparKurses hatte gleich zu Beginn des Kurses unser Angebot genutzt und eine Erstauskunft für sich bestellt, weil sie selbst ihre finanzielle Situation bisher nicht verbessern konnte. Trotz eines guten Einkommens hatten sich bei der Familie in den letzten Jahren viele Kreditschulden (Dispo, Kreditkarte und Ratenkredit) angehäuft, die sie zwar zahlen, aber damit nicht mehr ruhig schlafen konnte. Mit der Erstauskunft konnten wir ihr einige konkrete Einsparmöglichkeiten aufzeigen und Tipps geben, mit denen sie ihre monatlichen Kosten erheblich reduzieren und damit zu einem ausgeglichenen Haushalt kommen konnte. Im anschließenden 1-stündigen TelefonCoaching haben wir dann gemeinsam einen Plan zum Abbau der Schulden und Aufbau einer finanziellen Rücklage erstellt und gleich einen weiteren Coaching-Termin, 4 Wochen später, vereinbart, um über das bis dahin Erreichte zu sprechen bzw. Probleme bei der Umsetzung zu klären. Kurz vor diesem Termin schrieb mir die Teilnehmerin dann, dass sie schon einige Dinge umgesetzt hat, dadurch den Dispo zurückführen konnte und sehr glücklich darüber war. Allerdings ist nun ein ‚Notfall‘ eingetreten, durch den sie den Dispo leider wieder benötigt, da bisher noch keine finanzielle Rücklage vorhanden sei. Durch einen Rohrbruch war das gemietete Haus nahezu unbewohnbar und musste nun von Grund auf renoviert werden. Da die Kinder schon lange aus dem Haus waren, überlegte sie mit ihrem Mann schon seit längerer Zeit, in eine kleinere Wohnung umzuziehen. Bislang scheiterte das an einem passenden Wohnungsangebot, dass sie nun aber gefunden hatten. Um den Umzug finanzieren zu können, hätte sie notgedrungen den Dispo wieder in Anspruch genommen, obwohl sie wusste, dass das keine gute Idee war. Gemeinsam haben wir dann im Gespräch nach einer Alternative gesucht und diese auch gefunden. Beide hatten vor 6 Jahren je einen Wertpapier-Sparvertrag für die vermögenswirksamen Leistungen abgeschlossen, der sich momentan noch in der Sperrfrist befand und im nächsten Jahr ausgezahlt werden würde. Dieses Guthaben sollte nach unserem Plan als Sondertilgung für einen anderen, langlaufenden Kredit verwendet werden. Aufgrund des hohen Einkommens der Familie bestand jedoch kein Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage, so dass diese beiden Verträge auch vor Ablauf der Sperrfrist, ohne Verlust ausgezahlt werden konnten, da auch die Kurse der Wertpapiere derzeit günstig lagen. Mit einem Anruf bei der Gesellschaft konnte sie beide Verträge sofort kündigen und mit dem Guthaben den finanziellen Engpass überbrücken, ohne erneut den teuren Dispo in Anspruch nehmen zu müssen. |
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