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Mit einer komischen Geschäftsanbahnung zu einer 'stillen Beteiligung' |
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Im Rahmen eines Erst-Gespräches schilderte uns ein Kunde
folgenden Fall: Der Kunde wurde von einem 'Meinungsforschungsinstitut' angerufen und um die Teilnahme an einer Umfrage zu regenerativen Energien eingeladen. Da sich der Kunde für das Thema an sich interessierte, stimmte er einer Teilnahme zu. Am Ende der Umfrage meinte der Interviewer dann, dass er sich gerne bei dem Kunden bedanken wolle und bot ihm an in einem Gespräch herauszufinden, welche staatlichen Förderungen der Kunde für sich nutzen könne. (Anmerkung von Stephan Kaiser: Als ich das hörte, gingen bei mir schon sämtliche Alarmglocken an...) Jedenfalls wurde ein Termin vereinbart und es kam ein Verkäufer bei dem Kunden vorbei, der ihm eine Anlage über 20.000 Euro in einen 'Sparvertrag' empfahl, der sich mit regenerativen Energien beschäftigte. Der Kunde wollte nun von mir wissen, was ich davon halte. Das konnte ich beim besten Willen nicht sagen, denn ich kannte den Vertrag ja gar nicht. Auch einen Verkaufsprospekt oder einen Rechenschaftsbericht hatte ich noch nicht gesehen... Bei solchen Angeboten brauche ich immer alle Unterlagen, um das Produkt einschätzen zu können. Allerdings fragte ich den Kunden intuitiv, welche Rendite der Verkäufer denn in Aussicht gestellt hatte. Dem Kunden wurden 18% genannt - und mir war alles klar: - Zuerst diese hinterlistige Anbahnung eines Verkaufsgespräches - und dann noch 18% Rendite Hierbei handelte es sich mit Sicherheit um eine 'stille Beteiligung' mit hohem Risiko! Zumal es sich um den Hauptteil der Ersparnisse des Kunden handelte, riet ich ihm dringend davon ab, sich hier mit seinem Geld zu beteiligen. Wie sich im Laufe des Gespräches noch herausstellte: - handelte es sich um einen 'BlindPool' - das bedeutet, keiner weiß genau, in welche Anlagen investiert wird - betrug die Laufzeit 20 Jahre, ohne vorzeitige Verfügungsmöglichkeit - stand im Verkaufsprospekt, dass ein Totalverlust jederzeit möglich ist - und es besteht bei solchen Angeboten sogar oftmals noch eine 'Nachschusspflicht', was bedeutet, dass man als Anleger unter Umständen mit weiterem Vermögen haftbar gemacht werden kann Der Kunde war froh, in unserem etwa einstündigen Telefonat die für ihn wichtigen Dinge abklären zu können und entschloss sich spontan, von dem Angebot Abstand zu halten... |
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