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Forward Darlehen sichert günstige Hypothekenzinsen |
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Bei der Durchsicht der Baufinanzierung eines Premiumkunden
stellte sich heraus, dass die bestehende Baufinanzierung seiner
vermieteten Eigentumswohnung noch bis zum März 2023
festgeschrieben war. Der Zinssatz war mit 5,8 % effektivem Jahreszins eigentlich gar nicht so schlecht, aber zum Zeitpunkt der Durchsicht, waren die aktuellen Baufinanzierungskonditionen besser. Sie betrugen nur noch 5,04 % pro Jahr. Die ursprüngliche Kondition war im Jahr 2003 für 20 Jahre fest geschrieben worden. Natürlich wollten unser Premiumkunde und wir jetzt am liebsten die neue, bessere Kondition haben :-) Was also tun? Wir haben es wie folgt gelöst: a. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es den Paragrafen 489. Dieser räumt einem Darlehensnehmer dessen Zinsfestschreibung länger als 10 Jahre läuft ein Sonderkündigungsrecht ein. Das bedeutet, nach 10 Jahren kann man z.B. auch ein Darlehen ablösen, das auf 20 Jahre festgeschrieben wurde. b. Wir nutzten dieses Sonderkündigungsrecht laut § 489 BGB und c. Schlossen gleichzeitig ein so genanntes Forwarddarlehen bei einer Hypothekenbank mit einem Zinssatz von 5,04 % ab. Dieses Darlehen ist zins- und tilgungsfrei bis zum Ablösetermin. Was haben wir dadurch erreicht? a. Der Kunde hat seinen Zinssatz um 0,8% pro Jahr reduziert, was bei einer Darlehenssumme von z.B. 200.000 Euro immerhin 1.600 Euro Zinsersparnis pro Jahr ausmacht. b. Die neue Kondition ist auf 30 Jahre gesichert. Der Tilgungssatz kann bis zu dreimal frei angepasst und gestaltet werden. c. Jetzt sind auch Sondertilgungen in Höhe von 5% pro Jahr möglich Noch ein Hinweis: Es gibt 'echte' und 'unechte' Forwarddarlehen. Lassen Sie bitte an Ihre Baufinanzierung nur einen Profi ran - nur dann sparen Sie wirklich Geld ein... |
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