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Musterschreiben allgemein

Schreiben für Finanzplan Anwender und solche, die es werden möchten...



Musterbrief zum 14-tägigen Widerspruchsrecht einer Versicherung
 


Der Versicherer ist nach § 10a VAG gesetzlich verpflichtet, dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung die für den Vertrag maßgeblichen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die Tarife/Tarifbeschreibung und die Verbraucherinformationen nach § 10a (Anlage D) VAG (z. B. Name, Sitz, Rechtsform des Unternehmens, Laufzeit, Belehrungen über Rücktritt und Widerrufsrechte) auszuhändigen.

Kommt der Versicherer dieser Verpflichtung nicht nach und überlässt dem Versicherungsnehmer die oben genannten Informationen erst zusammen mit dem Versicherungsschein ("Policenmodell"), steht dem Versicherungsnehmer ein Widerspruchsrecht nach § 5a Abs. 1 VVG zu.

Der § 5a VVG gilt für alle Sparten. Der Versicherungsnehmer hat daher unter den oben genannten Voraussetzungen ein Widerspruchsrecht, gleichgültig, ob es sich z. B. um den Abschluss einer Hausrat-, einer Wohngebäude- oder einer Lebensversicherung handelt.

Sie möchten von Ihrer 14-tägigen Widerspruchsfrist Gebrauch machen? Kein Problem, hier finden Sie das passende Schreiben.

 

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