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Musterschreiben allgemein |

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Musterbrief zum 14-tägigen Widerspruchsrecht einer Versicherung
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Der Versicherer ist nach § 10a VAG gesetzlich verpflichtet, dem
Versicherungsnehmer bei Antragstellung die für den Vertrag maßgeblichen
Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die Tarife/Tarifbeschreibung und die
Verbraucherinformationen nach § 10a (Anlage D) VAG (z. B. Name, Sitz, Rechtsform
des Unternehmens, Laufzeit, Belehrungen über Rücktritt und Widerrufsrechte)
auszuhändigen.
Kommt der Versicherer dieser Verpflichtung nicht nach und überlässt dem
Versicherungsnehmer die oben genannten Informationen erst zusammen mit dem
Versicherungsschein ("Policenmodell"), steht dem Versicherungsnehmer ein
Widerspruchsrecht nach § 5a Abs. 1 VVG zu.
Der § 5a VVG gilt für alle Sparten. Der Versicherungsnehmer hat daher unter den
oben genannten Voraussetzungen ein Widerspruchsrecht, gleichgültig, ob es sich
z. B. um den Abschluss einer Hausrat-, einer Wohngebäude- oder einer
Lebensversicherung handelt.
Sie möchten von Ihrer 14-tägigen Widerspruchsfrist Gebrauch machen? Kein Problem,
hier finden Sie das passende Schreiben.
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