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Musterschreiben allgemein |

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Musterbrief um Einsicht in Krankenunterlagen zu erhalten
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Als Patient haben Sie das Recht, die Sie betreffenden Behandlungsunterlagen
einzusehen. Sie haben grundsätzlich ein Recht auf einen vollständigen Auszug aus
der Akten. Der Auszug beinhaltet alle sogenannten objektiven Feststellungen über
den Gesundheitszustand, unter anderem:
- Ergebnisse der Laboruntersuchungen,
- Untersuchungen wie EKG, Röntgenbilder sowie
- die Aufzeichnungen über die Umstände und den Verlauf der Krankheit
Allerdings hat der Arzt seinerseits das Recht, subjektive Einschätzungen und
Eindrücke in der Akte zu schwärzen. Auf Wunsch können Sie sich Kopien der
Krankenakte anfertigen lassen, deren Kosten Sie allerdings selbst bezahlen
müssen.
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