Umfassende, neutrale und werbefreie Befreiungslisten
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Ab sofort: Umfassende, neutrale und werbefreie
Befreiungslisten unter
www.gkv.info
Die Möglichkeit, Arzneimittel von der Zuzahlung zu befreien, ist auf
Vorschlag der Krankenkassen in das Gesetz aufgenommen worden und ist
eine Reformmaßnahme, durch die viele Versicherte tatsächlich
entlastet werden. Viele Patienten können durch diesen Vorschlag der
Krankenkassen bares Geld sparen. Ab sofort kann jeder die
Befreiungslisten im Internet unter
www.gkv.info
herunterladen. Diese Listen werden künftig alle zwei Wochen
aktualisiert. Sie gelten für alle gesetzlich Versicherten,
unabhängig davon, in welcher Krankenkasse sie sind.
Die Option der Zuzahlungsbefreiung ist eine Neuregelung aus dem
Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG). Das Gesetz
sieht klare Grenzen vor, wann ein Arzneimittel von der Zuzahlung
befreit werden kann. Die gesetzliche Zuzahlung wird auch nach dem 1.
Juli die Regel bleiben, die Zuzahlungsbefreiung ist - zumindest
vorerst - die Ausnahme. Arzneimittel aus 79 Festbetragsgruppen
können derzeit von der gesetzlichen Zuzahlung freigestellt sein, für
den Herbst ist das Einbeziehen weiterer Festbetragsgruppen geplant.
Aktuell sind über 2.000 Produkte von der Zuzahlung befreit.
Welche Schritte für Zuzahlungsbefreiungen notwendig sind, ist in
der Gemeinsamen Pressemitteilung der Spitzenverbände der
Krankenkassen vom 19. Mai erläutert. Sie finden sie im Internet
unter
www.gkv.info.
(Pressemitteilung der BKK Bundesverband, Ebertstr. 24/Pariser Platz
6a, 10117 Berlin vom 04.07.2006) |
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