Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."


Umfassende, neutrale und werbefreie Befreiungslisten


Ab sofort: Umfassende, neutrale und werbefreie Befreiungslisten unter
www.gkv.info

Die Möglichkeit, Arzneimittel von der Zuzahlung zu befreien, ist auf Vorschlag der Krankenkassen in das Gesetz aufgenommen worden und ist eine Reformmaßnahme, durch die viele Versicherte tatsächlich entlastet werden. Viele Patienten können durch diesen Vorschlag der Krankenkassen bares Geld sparen. Ab sofort kann jeder die Befreiungslisten im Internet unter
www.gkv.info
herunterladen. Diese Listen werden künftig alle zwei Wochen aktualisiert. Sie gelten für alle gesetzlich Versicherten, unabhängig davon, in welcher Krankenkasse sie sind.

Die Option der Zuzahlungsbefreiung ist eine Neuregelung aus dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG). Das Gesetz sieht klare Grenzen vor, wann ein Arzneimittel von der Zuzahlung befreit werden kann. Die gesetzliche Zuzahlung wird auch nach dem 1. Juli die Regel bleiben, die Zuzahlungsbefreiung ist - zumindest vorerst - die Ausnahme. Arzneimittel aus 79 Festbetragsgruppen können derzeit von der gesetzlichen Zuzahlung freigestellt sein, für den Herbst ist das Einbeziehen weiterer Festbetragsgruppen geplant. Aktuell sind über 2.000 Produkte von der Zuzahlung befreit.

Welche Schritte für Zuzahlungsbefreiungen notwendig sind, ist in der Gemeinsamen Pressemitteilung der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 19. Mai erläutert. Sie finden sie im Internet unter
www.gkv.info.

(Pressemitteilung der BKK Bundesverband, Ebertstr. 24/Pariser Platz 6a, 10117 Berlin vom 04.07.2006)
 



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