Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 
 

KV-Kassenmitglieder können auch sparen

 


Gesundheit kostet Geld. Das wissen nicht nur Privatversicherte. Auch für Kassenmitglieder ist es in den letzten Jahren immer teurer geworden.

Seit der Einführung des Gesundheitsfonds zum 01.01.2009 gilt für alle Kassenmitglieder ein einheitlicher Beitragssatz. Ein Wechsel der Krankenkasse bringt keine Einsparung mehr.

Es gibt allerdings viele andere Sparmöglichkeiten für gesetzlich Versicherte, die Sie wissen und auch nutzen sollten. Denn rund 15 Prozent Ersparnis sind drin. Teilweise profitieren sogar kerngesunde Versicherte.

Aufgrund der unterschiedlichen Angebote lohnt es sich, bei der eigenen Kasse nachzufragen, welche Möglichkeiten geboten werden.


Praxisgebühr sparen

Seit 2004 kostet jeder Arztbesuch zuerst einmal zehn Euro Praxisgebühr pro Quartal. Für reine Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen oder die jährliche Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt wird keine Praxisgebühr fällig.

Teilnehmer an so genannten Chroniker-Programmen zahlen ebenfalls weniger oder gar keine Praxisgebühr.

Wer das Hausarztmodell wählt, also immer zuerst zum Hausarzt geht und eine Überweisung für den Facharzt holt, bekommt bei einigen Krankenkassen die Praxisgebühr am Jahresende teilweise oder ganz erstattet.

Für bestimmte Erkrankungen können Sie sich auch medizinischen Rat per Telefon holen, über spezielle, meist kostenfreie Hotlines. Das kann den Arztbesuch und auch die Praxisgebühr sparen.


Zuzahlung sparen

Wenn Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze bei den Zuzahlungen (1% für Chroniker; 2% für alle anderen) erreicht haben, können Sie die gesamten Belege Ihrer Kasse einreichen und sich für den Rest des Jahres von der Zuzahlung befreien lassen.

Alternativ ist es auch möglich, die gesammelten Belege am Jahresende der Krankenkasse einzureichen. Den zuviel gezahlten Betrag erhalten Sie zurück.

Teilnehmer des Chronikerprogramms DMP (Disease Management Programm) profitieren von Ermäßigungen bei der Praxisgebühr und bei der Zuzahlung zu Medikamenten. Einige Krankenkassen honorieren die Teilnahme zusätzlich mit barem Geld.


Sparen durch Generika

Eine Alternative zu teuren, originalen Medikamenten sind wirkstoffgleiche Generika. Kostet das Generika weniger als die Rezeptgebühr, die bei 10 Prozent des Preises liegt (mindestens 5, maximal 10 Euro), dann sparen Sie bares Geld.

Das gilt auch für Selbstzahlermedikamente (OTC), wie beispielsweise Schmerztabletten oder Erkältungsmedizin. Die Preisunterschiede können bis zu 400 Prozent betragen, wenn Sie anstatt des teuren Originals ein Generika wählen. Wer seine Medikamente in einer Versandapotheke über das Internet bezieht, kann noch mal sparen, teilweise die Hälfte der Zuzahlung wie auch durch niedrigere Kosten für frei verkäufliche Medikamente.


Sparen durch aktive Prävention

Vorbeugen ist besser als heilen. Viele Krankenkassen honorieren die Aktivitäten ihrer Mitglieder mit Gutscheinen, Sachprämien oder mit barem Geld. Qualifizierte Gesundheitskurse für Ernährung, Bewegung, Entspannung usw. werden mit bis zu 90 Prozent bezuschusst. Die Mitgliedschaft im Fitness-Studio ist oft zu einem ermäßigten Preis möglich. Für die regelmäßige Vorsorge und Teilnahme an Check-ups gibt’s Prämien. Auch Urlaub mit einem Kassenzuschuss ist möglich. Die Krankenkassen haben für Präventionsreisen Spezialkataloge, über die Sie Reisen in spezielle Kurorte in Deutschland und auch im Ausland buchen können.

Regelmäßige Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt, reduzieren später die Kosten für den Zahnersatz.


Gesundheitskosten steuerlich absetzen

Besonders hohe Gesundheitsausgaben im Jahr können Sie als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen und damit Ihre Steuerlast reduzieren. Je nach Höhe des Einkommens ist jedoch ein bestimmter Prozentsatz zumutbar.


Beitragserstattungen

Versicherte, die den Wahltarif ‚Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit’ gewählt und keine Arztleistungen im Jahr in Anspruch genommen haben, können je nach Kasse bis zu einem vollen Monatsbeitrag zurückerstattet bekommen.

Kassen, die mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds gut wirtschaften, können ihren Mitgliedern eine Prämie auszahlen. Umgekehrt darf Ihre Kasse auch einen Zusatzbeitrag erheben, wenn ihr das Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht reicht. Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können zu einer Kasse mit besseren Leistungen wechseln, an die Sie wieder 18 Monate gebunden sind.


Geldwerte Extras

Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Hautuntersuchung, eine professionelle Zahnreinigung, ein Insulinanaloga, eine Auslandsreiseversicherung oder auch für Reiseimpfungen. Selbst homöopathische Behandlungen werden von zahlreichen Kassen bereits teilweise oder komplett bezahlt.
 




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