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Schriftliche Absprachen
Ein Punkt, den ich Ihnen ganz besonders ans Herz legen möchte, ist die
Schriftlichkeit von Absprachen und Angeboten. Gewöhnen Sie sich bitte unbedingt an, Ihre
getroffenen Vereinbarungen und Absprachen nach oder noch während dem
Gespräch kurz schriftlich festzuhalten. Sorgen Sie dafür, dass beide
Vertragsparteien das Protokoll unterzeichnen.
Im Geschäftsleben - und vor allem bei Finanzverträgen - wird so viel besprochen, das nachher missverstanden wird.
Ob nun bewusst oder unbewusst, viele Menschen können sich an getroffene
Absprachen schon nach wenigen Tagen nicht mehr in vollem Umfang erinnern.
Das gilt insbesondere für alle Angebote und Absprachen, die Sie von
Banken, Versicherungen, Bausparkassen und Investmentgesellschaften erhalten
oder vereinbaren! Lassen Sie sich daher bitte IMMER und IN JEDEM
FALL Angebote nur in schriftlicher Form geben.
Meist geraten zumindest die Stellen der Vereinbarung in Vergessenheit, die
einem selbst Nachteile einbringen würden. „Ja, so habe ich das ja nicht
gemeint“, oder „Also daran kann ich mich nicht mehr entsinnen“. Solche
Äußerungen Ihrer Geschäftpartner gehören ein für allemal der Vergangenheit
an, wenn Sie sich angewöhnen, jede Absprache kurz schriftlich zu fixieren
und von beiden unterzeichnen zu lassen.
Sie werden sich am Anfang vielleicht wundern, wie groß der Unterschied ist,
ob jemand Ihnen etwas mündlich zusagt oder ob er es unterschreiben soll. Da
liegen öfter wahre Welten dazwischen. Also verschaffen Sie sich eine gute
Ausgangsposition und vereinbaren Sie alle Geschäftskontrakte nur noch
schriftlich.
Ich hatte vor kurzem ein Gespräch mit einer der größten
Investmentgesellschaften in Deutschland. Der zuständige Berater machte mir
am Telefon die allergrößten Zusagen und sehr weit reichende Versprechungen.
Ich war beeindruckt von seinem Entgegenkommen mir gegenüber. Na ja,
zumindest bis zu dem Punkt, an dem ich ihn darum bat, dass er mir seine
Zusagen kurz schriftlich zukommen lässt.
Da war plötzlich alles ganz anders. Das Schreiben, das ich erhielt war die
Tinte nicht wert, mit der es geschrieben war. Es war schlicht nichts von dem
enthalten, was mir am Telefon mündlich bereits zugesagt wurde.
Was dann auf meine Nachfrage hin gesagt wurde, war ein Sammelsurium von
Ausreden und Halbwahrheiten. Fakt war aber, dass ich sehr froh war, dieses
für mich damals sehr wichtige Geschäft nicht aufgrund der mündlich
erhaltenen Zusagen abgeschlossen zu haben. Ich hätte wohl viel Geld dabei
verloren.
Kurz und gut, alles was jemand Ihnen gegenüber verspricht und auch einhalten
will, kann er Ihnen schriftlich geben. Alles was Sie nicht schriftlich
haben, sollten Sie als das sehen was es ist, als pure Absichtserklärung, die
keinerlei Wert für Sie darstellt.
Und noch ein Letztes: Oftmals wird damit argumentiert, dass man unter
Freunden keine Verträge zu schließen braucht. Hier würde das gegebene Wort
gelten.
Überlegen Sie genau, mit wem Sie so Geschäfte machen können. Ich meine, dass
es auch unter ‚Freunden’ möglich sein muss, die Schriftform zu wählen. Denn
hier steht nicht nur ein Auftrag, sondern eine Freundschaft auf dem Spiel.
Da tut es doch besonders gut, die gute Beziehung zu schützen, indem Sie
einen kurzen Vertrag aufsetzen – oder nicht?
Ihr Stephan Kaiser
FinanzPlan MasterCoach
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