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Zinsabschlagsteuer
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Die Zinsabschlagsteuer (auch Quellensteuer) ist ein Oberbegriff für eine Erhebungsform von Steuern. Eine
Quellensteuer wird bereits bei der Entstehung von Einkünften aus Kapitalvermögen
erhoben.
Wird der Steuerpflichtige zur Einkommensteuer veranlagt, verrechnet das
Finanzamt die bereits abgeführte Quellensteuer mit der zu zahlenden
Einkommensteuer. Übersteigt die bereits abgeführte Quellensteuer die
Einkommensteuerschuld, wird die Quellensteuer vom Finanzamt erstattet.
Mit einem Freistellungsauftrag kann man die Erhebung der Quellensteuer (bis zu
bestimmten Grenzen) verhindern.
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