Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

Wandelanleihe



Der Besitzer einer Wandelanleihe hat die Möglichkeit, diese innerhalb gewisser Fristen in Aktien des anvisierten Unternehmens umzutauschen.

Diese Umtauschmöglichkeit stellt allerdings nur ein Recht und keine Pflicht dar. Verzichtet der Anleger auf sein Wandelrecht, erhält er den festen Zins der Anleihe.

Die Wandelanleihe bietet also den Vorteil einer einerseits relativ sicheren festen Verzinsung gepaart mit der Chance, an Kursgewinnen der Aktie zu profitieren.

Allerdings muss man sich diese Chance auch mit einem - im Vergleich zu "normalen" Anleihen - geringeren Zins einkaufen und man kommt als Privatanleger relativ schlecht an diese Wandelanleihen heran. Zudem sind die geforderten Mindestanlagen i.d.R. ziemlich hoch.
 



zurück zur Lexikon Übersicht

Was gibt es Hilfreiches im FinanzplanShop?
Newsletter des FinanzplanTeams bestellen

Uns einen neuen Fachbegriff vorschlagen
 



Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei der Vielzahl an Informationen trotz größter Sorgfalt nicht garantiert werden kann, dass alle richtig oder aktuell sind.

Sollten Informationen fehlerhaft sein, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Wenn Sie der Meinung sind, dass gegen Ihr Copyright verstoßen wurde, geben Sie uns bitte kurz Bescheid. Da wir viele Beiträge von unseren Anwendern erhalten, können wir die Herkunft nicht in jedem Fall überprüfen.
 







 




AKTUELLES und NEWS:

Schon gelesen? Die Grundgesetze des Wohlstands




SEO Social Bookmark Script