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Wandelanleihe
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Der Besitzer einer Wandelanleihe hat die Möglichkeit, diese innerhalb gewisser
Fristen in Aktien des anvisierten Unternehmens umzutauschen.
Diese Umtauschmöglichkeit stellt allerdings nur ein Recht und keine Pflicht dar.
Verzichtet der Anleger auf sein Wandelrecht, erhält er den festen Zins der
Anleihe.
Die Wandelanleihe bietet also den Vorteil einer einerseits relativ sicheren
festen Verzinsung gepaart mit der Chance, an Kursgewinnen der Aktie zu
profitieren.
Allerdings muss man sich diese Chance auch mit einem - im Vergleich zu
"normalen" Anleihen - geringeren Zins einkaufen und man kommt als Privatanleger
relativ schlecht an diese Wandelanleihen heran. Zudem sind die geforderten
Mindestanlagen i.d.R. ziemlich hoch.
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