Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

Vorfälligkeitsentschädigung



Wer seinen Bankkredit mit fester Zinsvereinbarung vorzeitig ablösen will, muss der Bank dafür eine Entschädigung zahlen, auch Vorfälligkeitsentschädigung oder Vorfälligkeitsentgelt genannt.

Diese Entschädigung setzt sich aus dem Zinsschaden und einer Bearbeitungsgebühr zusammen. Die Grundlage dafür bildet der im Kreditvertrag festgehaltene Nominalzins.

Die Entschädigung vermindert sich um die Einsparungen der Bank an Verwaltungsgeldern und Risikokosten.

In der Praxis gibt es immer wieder Streit um die Höhe der gerechtfertigten Vorfälligkeitsentschädigung. Deshalb der Tipp des FinanzplanTeams: Wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder eine unabhängige Stelle, um die Höhe überprüfen zu lassen.
 



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