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Vorfälligkeitsentschädigung
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Wer seinen Bankkredit mit fester Zinsvereinbarung vorzeitig ablösen will, muss
der Bank dafür eine Entschädigung zahlen, auch Vorfälligkeitsentschädigung oder
Vorfälligkeitsentgelt genannt.
Diese Entschädigung setzt sich aus dem Zinsschaden und einer Bearbeitungsgebühr
zusammen. Die Grundlage dafür bildet der im Kreditvertrag festgehaltene
Nominalzins.
Die Entschädigung vermindert sich um die Einsparungen der Bank an
Verwaltungsgeldern und Risikokosten.
In der Praxis gibt es immer wieder Streit um die Höhe der gerechtfertigten
Vorfälligkeitsentschädigung. Deshalb der Tipp des FinanzplanTeams: Wenden Sie
sich an eine Verbraucherzentrale oder eine unabhängige Stelle, um die Höhe
überprüfen zu lassen.
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