Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

Versicherungspflichtgrenze



Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des jährlichen Bruttoarbeitsentgelts Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung  (GKV) unterliegen. Diese Versicherungs-pflichtgrenze liegt im Jahr 2005 bei 46.800 Euro oder 3.900,00 Euro pro Monat.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsentgelt am 31.12.2002 über der Versicherungspflichtgrenze des Jahres 2002 lag und die an diesem Tag privat krankenversichert waren, gilt seit dem Jahr 2003 eine besondere Versicherungspflichtgrenze. Im Jahr 2005 beträgt diese 42.300 Euro (3525,00 Euro monatlich).

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Bruttoarbeitsentgelt oberhalb der für sie maßgeblichen Grenze liegt, haben die Wahl: Sie können als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben oder sich bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichern. Ein Wechsel sollte allerdings gut überlegt und der eigenen Lebenssituation und -planung angemessen sein.

So stehen etwa den vergleichsweise günstigeren Tarifen in der privaten Krankenversicherung (PKV) für junge, gesunde Personen zusätzliche Belastungen gegenüber, wenn sich die familiäre Situation ändert:

Während nicht erwerbstätige Familienmitglieder und Kinder in der GKV beitragsfrei mitversichert sind, werden in der PKV pro Kopf separate Prämien fällig.

Wer sich für einen Wechsel entscheidet, kann zudem nur unter speziellen Bedingungen zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.

Quelle: http://www.die-gesundheitsreform.de
 



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