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Versicherungspflichtgrenze
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Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des jährlichen
Bruttoarbeitsentgelts Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
unterliegen. Diese Versicherungs-pflichtgrenze liegt im Jahr 2005 bei 46.800
Euro oder 3.900,00 Euro pro Monat.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsentgelt am 31.12.2002
über der Versicherungspflichtgrenze des Jahres 2002 lag und die an diesem Tag
privat krankenversichert waren, gilt seit dem Jahr 2003 eine besondere
Versicherungspflichtgrenze. Im Jahr 2005 beträgt diese 42.300 Euro (3525,00 Euro
monatlich).
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Bruttoarbeitsentgelt oberhalb der für
sie maßgeblichen Grenze liegt, haben die Wahl: Sie können als freiwilliges
Mitglied in der GKV bleiben oder sich bei einem privaten
Krankenversicherungsunternehmen versichern. Ein Wechsel sollte allerdings gut
überlegt und der eigenen Lebenssituation und -planung angemessen sein.
So stehen etwa den vergleichsweise günstigeren Tarifen in der privaten
Krankenversicherung (PKV) für junge, gesunde Personen zusätzliche Belastungen
gegenüber, wenn sich die familiäre Situation ändert:
Während nicht erwerbstätige Familienmitglieder und Kinder in der GKV
beitragsfrei mitversichert sind, werden in der PKV pro Kopf separate Prämien
fällig.
Wer sich für einen Wechsel entscheidet, kann zudem nur unter speziellen
Bedingungen zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.
Quelle:
http://www.die-gesundheitsreform.de
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