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Unterversicherung
Hausratversicherung
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Eine Hausratversicherung kann vor allem nach einem Brand oder Einbruch bares
Geld wert sein. Vorausgesetzt, Sie haben bei Abschluss der Versicherung die
richtige Versicherungssumme gewählt. Sie sollte immer dem tatsächlichen Neuwert
des gesamten Hausrates entsprechen.
Ist die Versicherungssumme zu niedrig gewählt, liegt eine Unterversicherung vor.
Im Schadenfall kann der Versicherer daraufhin die Entschädigung in dem
Verhältnis kürzen, in dem die Unterversicherung bestand.
Beispiel: Der Wert Ihres gesamten Hausrats beträgt 50.000,- €, die
Versicherungssumme jedoch nur 37.500,- €. Im Schadenfall erhalten Sie dann nur
75% der tatsächlich anfallenden Kosten.
Da stellt sich die Frage, wie ermittelt man den Wert des gesamten Hausrats?
Versicherer bieten hier meist eine pauschale Ermittlung der Versicherungssumme
an, die von 650,- bis 700,- € pro Quadratmeter Wohnfläche ausgeht. Damit erhält
der Verbraucher den sogenannten „Unterversicherungsverzicht“. Im Schadenfall
würde der Versicherer keine Abzüge vornehmen, selbst wenn die Versicherungssumme
unter dem tatsächlichen Wert des Hausrats liegt.
Klingt gut, bedeutet jedoch nicht in jedem Fall in der richtigen Höhe
abgesichert zu sein!
Verbraucher mit einer größeren Wohnung und einfacher Einrichtung sind so schnell
überversichert.
Verbraucher mit einer hochwertigen Wohnungseinrichtung können bei einem
Totalschaden trotz Unterversicherungsverzicht dennoch unterversichert sein, wenn
der tatsächliche Neuwert des Hausrats über der nach Wohnfläche ermittelten
Pauschale liegt. Denn der Versicherer zahlt immer nur bis zur vereinbarten
Versicherungssumme.
Sinnvoller ist es, die Versicherungssumme selbst zu ermitteln. Dabei hilft
ein Wertermittlungsbogen, den die Versicherer zur Verfügung stellen. Selbst wenn
das etwas Mühe macht, es lohnt sich auf jeden Fall. So kann man schon im Vorfeld
eine Über- wie auch Unterversicherung vermeiden. Das hilft, Beiträge zu sparen
und dennoch im Fall der Fälle ausreichend entschädigt zu werden.
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