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TRICE
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Laut § 9 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind deutsche Kreditinstitute,
Niederlassungen ausländischer Kreditinstitute und die Mitglieder deutscher
Börsen (inklusive Teilnehmer der Handelsplattformen Xetra® und Eurex®)
verpflichtet, alle Geschäfte in solchen Wertpapieren, die an einer Börse der
Europäischen Union oder eines Mitgliedsstaates des Europäischen
Wirtschaftsraumes zum Handel zugelassen sind, auf dem elektronischen Weg an die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin) zu melden.
Das System TRICE® bietet Handelsteilnehmern eine komfortable Möglichkeit zur
Erfüllung dieser Meldepflichten. Die Übermittlung der Daten meldepflichtiger
Geschäfte an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin) ist
auf zwei Wegen möglich:
o per Dialogverfahren
Die Meldungen werden manuell in das von der Deutschen Börse zur Verfügung
gestellte Erfassungssystem eingegeben.
o per File-Transfer
Der Meldende konvertiert die Angaben in das S.W.I.F.T.-Format und übermittelt
sie an die Deutsche Börse.
Quelle:
http://deutsche-boerse.com
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