Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

TRICE



Laut § 9 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind deutsche Kreditinstitute, Niederlassungen ausländischer Kreditinstitute und die Mitglieder deutscher Börsen (inklusive Teilnehmer der Handelsplattformen Xetra® und Eurex®) verpflichtet, alle Geschäfte in solchen Wertpapieren, die an einer Börse der Europäischen Union oder eines Mitgliedsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes zum Handel zugelassen sind, auf dem elektronischen Weg an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin) zu melden.

Das System TRICE® bietet Handelsteilnehmern eine komfortable Möglichkeit zur Erfüllung dieser Meldepflichten. Die Übermittlung der Daten meldepflichtiger Geschäfte an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin) ist auf zwei Wegen möglich:

o  per Dialogverfahren

Die Meldungen werden manuell in das von der Deutschen Börse zur Verfügung gestellte Erfassungssystem eingegeben.

o  per File-Transfer

Der Meldende konvertiert die Angaben in das S.W.I.F.T.-Format und übermittelt sie an die Deutsche Börse.

Quelle: http://deutsche-boerse.com
 



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