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Eine Ferienwohnung auf den Kanarischen Inseln, in Kenia oder in der
Dominikanischen Republik? Die Zauberformel Time-Sharing scheint diesen Traum
möglich zu machen! Doch nur allzu leicht könnte sich alles in einen Alptraum
wandeln ...
"Time-Sharing", was ist das?
Time-Sharing heißt eigentlich “Zeit teilen”, d.h. Sie kaufen sich für eine oder
mehrere Wochen im Jahr in einer Ferienwohnung ein „Wohnrecht auf Zeit“, meistens
auf eine sehr lange Zeit (30 Jahre und mehr). Damit man die Ferien nicht immer
am selben Ort und zur selben Zeit verbringen muß, gibt es Agenturen, die
Austausche organisieren. So weit, so gut, nur ...
Vorsicht, denn nicht immer stimmen die traumhaften Versprechungen des
Verkäufers mit dem Inhalt Ihres Vertrages überein!
Vorsicht, denn die Verkaufstechniken sind ausgetüftelt und aggressiv! Mit
“gewonnenen Reisen” oder anderen Preisen werden Sie entweder an ihrem
Urlaubsort, aber immer häufiger auch an Ihrem Wohnort, angesprochen oder
angeschrieben und zu Verkaufsmeetings gelockt. Bei den ausgefeilten
Überredungstechniken ist es dann sehr schwierig, einen kühlen Kopf zu bewahren.
Vorsicht, nicht immer ist klar, worum es rechtlich im Vertrag eigentlich
geht: Es wird von „Time-Sharing“, von „Teilzeiteigentum“, von „einer neuen Art,
Ferien zu machen“ gesprochen, dabei weiß man oft gar nicht, was man nun
tatsächlich kauft.
Vorsicht, leisten Sie keine Anzahlungen in welcher Form auch immer,
unterzeichnen Sie keine an den Vertrag gekoppelten Finanzierungsverträge, dabei
handelt es sich meist um unkündbare Wucherverträge;
und vor allem: Lassen Sie sich zu keiner überstürzten Unterschrift
hinreißen. Holen Sie vorher den Rat eines unabhängigen Experten ein!
Time-Sharing als Kapitalanlage?
Wohl kaum, denn obwohl Sie für Ihr Wohnrecht einen einmaligen Betrag bezahlen,
fallen dann ständig weitere Kosten an:
o Jährliche Instandhaltungskosten;
o Kosten für die Mitgliedschaft im Tauschpool und für jede einzelne Leistung;
o die Time-Sharing-Branche ist äußerst anfällig für Insolvenzen (!);
o sollte es zu rechtlichen Schwierigkeiten kommen, so müssen Sie mit äußerst
hohen
Gerichtsspesen im Ausland rechnen;
o begeben Sie sich mit dem Flugzeug ins Ausland, so müssen Sie meist sehr teure
Linienflüge buchen;
o und sind Sie erst einmal „stolze/r“ Besitzer/in eines solchen Feriendomizils,
ist es
meist sehr schwierig, dieses wieder zu verkaufen, selbst zu einem
niedrigen Preis!
Der Rücktritt und weitere Rechte:
Mit großer Verspätung wurde in Italien die europäische Time-Sharing- Richtlinie
umgesetzt, die für alle Verbraucher/innen wichtige Rechte vorsieht:
o ein Rücktrittsrecht von 10 Tagen ab Vertragsabschluß, d.h. Sie können
innerhalb
dieser Zeit bedingungslos vom Vertrag zurücktreten, schriftlich per
Einschreibebrief
mit Rückantwort;
o der Vertrag muss, bei sonstiger Nichtigkeit, schriftlich verfasst sein und
zwar in der
Sprache jenes Staates, in der der/die Konsument/in ansässig ist oder in
einer
Sprache nach dessen/deren Wahl;
o der Verkäufer kann die ihm entstandenen Vertragskosten nur zurückverlangen,
sofern
er sie genau anführt und belegt;
o fehlen im Vertrag wichtige, gesetzlich vorgesehene Angaben, wie z.B. der
Hinweis auf
das Rücktrittsrecht, genaue Angaben Identität und Adresse des Verkäufers
u.a.,
haben Sie automatisch 3 Monate Zeit, den Vertrag mittels eines
schriftlichen
Rücktritts rückgängig zu machen. In einem solchen Fall hat der Verkäufer
kein Recht
auf Spesenrückvergütung;
o der Verkäufer darf keine Anzahlung vor Ablaufen der 10-Tages-Frist verlangen!
o Weigern Sie sich also, jegliche Art von Bezahlung vorher zu leisten.
Alle Mitgliedsstaaten der EU haben die Richtlinie mittlerweile umgesetzt und
europaweit wird ein Mindestschutz für alle Konsument/innen gewährleistet,
darunter das Rücktrittsrecht von mindestens 10 Tagen.
In der Regel wird jedoch das Recht jenes Staates angewendet, in welchem die
Immobilie steht oder in welchem Sie den Vertrag abgeschlossen haben – und das
bedeutet in vielen Fällen, dass Sie nicht in den Genuss des rechtlichen Schutzes
der EU-Richtlinie kommen!
Unser Tipp: Ein solcher Kauf sollte, wenn überhaupt, dann schon SEHR gut
überlegt sein.
(Stand 04-2002) Quelle:
http://www.euroconsumatori.org
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