Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

Time Sharing



Eine Ferienwohnung auf den Kanarischen Inseln, in Kenia oder in der Dominikanischen Republik? Die Zauberformel Time-Sharing scheint diesen Traum möglich zu machen! Doch nur allzu leicht könnte sich alles in einen Alptraum wandeln ...


"Time-Sharing", was ist das?

Time-Sharing heißt eigentlich “Zeit teilen”, d.h. Sie kaufen sich für eine oder mehrere Wochen im Jahr in einer Ferienwohnung ein „Wohnrecht auf Zeit“, meistens auf eine sehr lange Zeit (30 Jahre und mehr). Damit man die Ferien nicht immer am selben Ort und zur selben Zeit verbringen muß, gibt es Agenturen, die Austausche organisieren. So weit, so gut, nur ...

Vorsicht, denn nicht immer stimmen die traumhaften Versprechungen des Verkäufers mit dem Inhalt Ihres Vertrages überein!

Vorsicht, denn die Verkaufstechniken sind ausgetüftelt und aggressiv! Mit “gewonnenen Reisen” oder anderen Preisen werden Sie entweder an ihrem Urlaubsort, aber immer häufiger auch an Ihrem Wohnort, angesprochen oder angeschrieben und zu Verkaufsmeetings gelockt. Bei den ausgefeilten Überredungstechniken ist es dann sehr schwierig, einen kühlen Kopf zu bewahren.

Vorsicht, nicht immer ist klar, worum es rechtlich im Vertrag eigentlich geht: Es wird von „Time-Sharing“, von „Teilzeiteigentum“, von „einer neuen Art, Ferien zu machen“ gesprochen, dabei weiß man oft gar nicht, was man nun tatsächlich kauft.

Vorsicht, leisten Sie keine Anzahlungen in welcher Form auch immer, unterzeichnen Sie keine an den Vertrag gekoppelten Finanzierungsverträge, dabei handelt es sich meist um unkündbare Wucherverträge;

und vor allem: Lassen Sie sich zu keiner überstürzten Unterschrift hinreißen. Holen Sie vorher den Rat eines unabhängigen Experten ein!


Time-Sharing als Kapitalanlage?

Wohl kaum, denn obwohl Sie für Ihr Wohnrecht einen einmaligen Betrag bezahlen, fallen dann ständig weitere Kosten an:

o Jährliche Instandhaltungskosten;
o Kosten für die Mitgliedschaft im Tauschpool und für jede einzelne Leistung;
o die Time-Sharing-Branche ist äußerst anfällig für Insolvenzen (!);
o sollte es zu rechtlichen Schwierigkeiten kommen, so müssen Sie mit äußerst hohen
   Gerichtsspesen im Ausland rechnen;
o begeben Sie sich mit dem Flugzeug ins Ausland, so müssen Sie meist sehr teure
   Linienflüge buchen;
o und sind Sie erst einmal „stolze/r“ Besitzer/in eines solchen Feriendomizils, ist es
   meist sehr schwierig, dieses wieder zu verkaufen, selbst zu einem niedrigen Preis!


Der Rücktritt und weitere Rechte:

Mit großer Verspätung wurde in Italien die europäische Time-Sharing- Richtlinie umgesetzt, die für alle Verbraucher/innen wichtige Rechte vorsieht:

o ein Rücktrittsrecht von 10 Tagen ab Vertragsabschluß, d.h. Sie können innerhalb
  dieser Zeit bedingungslos vom Vertrag zurücktreten, schriftlich per Einschreibebrief
  mit Rückantwort;
o der Vertrag muss, bei sonstiger Nichtigkeit, schriftlich verfasst sein und zwar in der
  Sprache jenes Staates, in der der/die Konsument/in ansässig ist oder in einer
  Sprache nach dessen/deren Wahl;
o der Verkäufer kann die ihm entstandenen Vertragskosten nur zurückverlangen, sofern
   er sie genau anführt und belegt;
o fehlen im Vertrag wichtige, gesetzlich vorgesehene Angaben, wie z.B. der Hinweis auf
  das Rücktrittsrecht, genaue Angaben Identität und Adresse des Verkäufers u.a.,
  haben Sie automatisch 3 Monate Zeit, den Vertrag mittels eines schriftlichen
  Rücktritts rückgängig zu machen. In einem solchen Fall hat der Verkäufer kein Recht
  auf Spesenrückvergütung;
o der Verkäufer darf keine Anzahlung vor Ablaufen der 10-Tages-Frist verlangen!
o Weigern Sie sich also, jegliche Art von Bezahlung vorher zu leisten.


Alle Mitgliedsstaaten der EU haben die Richtlinie mittlerweile umgesetzt und europaweit wird ein Mindestschutz für alle Konsument/innen gewährleistet, darunter das Rücktrittsrecht von mindestens 10 Tagen.

In der Regel wird jedoch das Recht jenes Staates angewendet, in welchem die Immobilie steht oder in welchem Sie den Vertrag abgeschlossen haben – und das bedeutet in vielen Fällen, dass Sie nicht in den Genuss des rechtlichen Schutzes der EU-Richtlinie kommen!

Unser Tipp: Ein solcher Kauf sollte, wenn überhaupt, dann schon SEHR gut überlegt sein.

(Stand 04-2002)  Quelle: http://www.euroconsumatori.org
 



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