Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

Stille Beteiligung



Die stille Beteiligung ist eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einem Unternehmen, über die der Anleger in jedem Fall am Gewinn, bei Publikumsgesellschaften auch am Verlust des Beteiligungsunternehmens teilnimmt.

Je nach Ausgestaltung kann auch eine Teilhabe an den stillen Reserven und dem Unternehmenswert vorgesehen sein.

Dem stillen Gesellschafter stehen keine Mitgliedschaftsrechte in dem Beteiligungsunternehmen zu, er hat jedoch verschiedene Kontrollrechte.

Für bestimmte Geschäftsführungsmaßnahmen kann ein Zustimmungserfordernis des stillen Gesellschafters vereinbart sein. Die stille Gesellschaft gibt es in der Form der sog. typisch stillen Gesellschaft und der sog. atypisch stillen Gesellschaft.

Der wesentliche Unterschied liegt in der steuerlichen Einordnung der Einkünfte aus der stillen Beteiligung als Einkünfte aus Kapitalvermögen bzw. Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Die Bedingungen einer typisch stillen Gesellschaft sind im Handelsgesetzbuch nur in Grundzügen geregelt, so dass im Einzelfall jedes Emissionsunternehmen die Bestimmungen seiner stillen Beteiligung individuell festlegen kann.

Quelle: http://www.emissionsmarktplatz.de 
 



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