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Stille Beteiligung
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Die stille Beteiligung ist eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einem
Unternehmen, über die der Anleger in jedem Fall am Gewinn, bei
Publikumsgesellschaften auch am Verlust des Beteiligungsunternehmens teilnimmt.
Je nach Ausgestaltung kann auch eine Teilhabe an den stillen Reserven und dem
Unternehmenswert vorgesehen sein.
Dem stillen Gesellschafter stehen keine Mitgliedschaftsrechte in dem
Beteiligungsunternehmen zu, er hat jedoch verschiedene Kontrollrechte.
Für bestimmte Geschäftsführungsmaßnahmen kann ein Zustimmungserfordernis des
stillen Gesellschafters vereinbart sein. Die stille Gesellschaft gibt es in der
Form der sog. typisch stillen Gesellschaft und der sog. atypisch stillen
Gesellschaft.
Der wesentliche Unterschied liegt in der steuerlichen Einordnung der Einkünfte
aus der stillen Beteiligung als Einkünfte aus Kapitalvermögen bzw. Einkünfte aus
Gewerbebetrieb.
Die Bedingungen einer typisch stillen Gesellschaft sind im Handelsgesetzbuch nur
in Grundzügen geregelt, so dass im Einzelfall jedes Emissionsunternehmen die
Bestimmungen seiner stillen Beteiligung individuell festlegen kann.
Quelle:
http://www.emissionsmarktplatz.de
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