Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 


Stille Reserven bei der
Lebensversicherung



Stille Reserven gibt es nicht nur bei der Lebensversicherung.

Sie entstehen vor allem durch eine Differenz zwischen niedrigerem Buchwert und höherem Zeitwert eines Wirtschaftsgutes. D.h. bei den stillen Reserven handelt es sich allgemein um Vermögenswerte, die in der Bilanz mit einem Betrag ausgewiesen werden, der unter dem tatsächlichen Marktwert liegt.

Beispiel: Kauft ein Unternehmen ein Fahrzeug, dann wird dieses 6 Jahre lang abgeschrieben. In der Bilanz erscheint es Jahr für Jahr immer nur mit dem jeweiligen Restwert, bis es nach dem 6. Jahr laut Bilanz wertlos ist. Liegt der Zeitwert dieses Fahrzeuges jedoch noch über 0 Euro, dann spricht man hier von einer "stillen Reserve", die letztendlich beim Verkauf dieses Fahrzeuges realisiert wird. Für das Unternehmen ist es ein noch nicht wahrgenommener Gewinn. Erst im Fall einer Entnahme oder Veräußerung des Fahrzeuges müssen die sogenannten stillen Reserven Gewinn erhöhend aufgelöst werden.

Stille Reserven sind häufig auch im Immobilienbesitz enthalten. Vor allem aber kennen wir sie von der Lebensversicherung. Und da läuft das ganz ähnlich.

Sie zahlen Monat für Monat in Ihre Lebensversicherung ein. Der Versicherer legt einen Teil der Beiträge für Sie am Kapitalmarkt an. Im Laufe der Zeit gewinnen diese Geldanlagen an Wert. In der Bilanz bleiben sie allerdings mit dem niedrigeren Kaufkurs stehen. Und schon ist eine stille Reserve vorhanden, die den Versicherern auch dazu dient, das Auf und Ab an den Kapitalmärkten abzufedern.

Diese stillen Reserven müssen von Seiten des Versicherers erst dann aufgedeckt werden, wenn die Wertpapiere tatsächlich zu einem höheren Wert, als dem in der Bilanz ausgewiesen, veräußert werden.

Das gilt für Aktienanlagen ebenso wie für Immobilien.

Nach den bisherigen handelsrechtlichen Bewertungsregeln wurden die stillen Reserven für die Überschussberechnung nicht herangezogen, solange nicht durch Veräußerung ein Gewinn erzielt wurde. Und selbst dann konnte bislang der Versicherer entscheiden, in welcher Höhe er Sie an den stillen Reserven zum Ablauf Ihres Vertrages beteiligte. Haben Sie den Vertrag vorzeitig gekündigt, dann gab es nichts davon.


Das wird sich zukünftig ändern:

Zum 01.01.2008 ist ein neues Versicherungsrecht (VVG) in Kraft getreten. Danach hat jeder Kunde, der eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, einen gesetzlichen Anspruch auf Beteiligung an den stillen Reserven des Versicherers.

Dabei ist es egal, ob Ihre Lebensversicherung regulär abläuft oder der Vertrag vorzeitig von Ihnen gekündigt wird. Der Versicherer muss Ihnen die Hälfte der stillen Reserven, die durch Ihre Beiträge erwirtschaftet worden sind, auszahlen. Auch wenn ein Gewinn noch nicht realisiert ist. Die andere Hälfte verbleibt beim Versicherungsunternehmen und kommt der Gemeinschaft aller Versicherten zugute.
 



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