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Stille Reserven bei der
Lebensversicherung
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Stille Reserven gibt es nicht nur bei der Lebensversicherung.
Sie entstehen vor allem durch eine Differenz zwischen niedrigerem Buchwert und
höherem Zeitwert eines Wirtschaftsgutes. D.h. bei den stillen Reserven handelt
es sich allgemein um Vermögenswerte, die in der Bilanz mit einem Betrag
ausgewiesen werden, der unter dem tatsächlichen Marktwert liegt.
Beispiel: Kauft ein Unternehmen ein Fahrzeug, dann wird dieses 6 Jahre lang
abgeschrieben. In der Bilanz erscheint es Jahr für Jahr immer nur mit dem
jeweiligen Restwert, bis es nach dem 6. Jahr laut Bilanz wertlos ist. Liegt der
Zeitwert dieses Fahrzeuges jedoch noch über 0 Euro, dann spricht man hier von
einer "stillen Reserve", die letztendlich beim Verkauf dieses Fahrzeuges
realisiert wird. Für das Unternehmen ist es ein noch nicht wahrgenommener
Gewinn. Erst im Fall einer Entnahme oder Veräußerung des Fahrzeuges müssen die
sogenannten stillen Reserven Gewinn erhöhend aufgelöst werden.
Stille Reserven sind häufig auch im Immobilienbesitz enthalten. Vor allem aber
kennen wir sie von der Lebensversicherung. Und da läuft das ganz ähnlich.
Sie zahlen Monat für Monat in Ihre Lebensversicherung ein. Der Versicherer legt
einen Teil der Beiträge für Sie am Kapitalmarkt an. Im Laufe der Zeit gewinnen
diese Geldanlagen an Wert. In der Bilanz bleiben sie allerdings mit dem
niedrigeren Kaufkurs stehen. Und schon ist eine stille Reserve vorhanden, die
den Versicherern auch dazu dient, das Auf und Ab an den Kapitalmärkten
abzufedern.
Diese stillen Reserven müssen von Seiten des Versicherers erst dann aufgedeckt
werden, wenn die Wertpapiere tatsächlich zu einem höheren Wert, als dem in der
Bilanz ausgewiesen, veräußert werden.
Das gilt für Aktienanlagen ebenso wie für Immobilien.
Nach den bisherigen handelsrechtlichen Bewertungsregeln wurden die stillen
Reserven für die Überschussberechnung nicht herangezogen, solange nicht durch
Veräußerung ein Gewinn erzielt wurde. Und selbst dann konnte bislang der
Versicherer entscheiden, in welcher Höhe er Sie an den stillen Reserven zum
Ablauf Ihres Vertrages beteiligte. Haben Sie den Vertrag vorzeitig gekündigt,
dann gab es nichts davon.
Das wird sich zukünftig ändern:
Zum 01.01.2008 ist ein neues Versicherungsrecht (VVG) in Kraft getreten. Danach
hat jeder Kunde, der eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, einen
gesetzlichen Anspruch auf Beteiligung an den stillen Reserven des Versicherers.
Dabei ist es egal, ob Ihre Lebensversicherung regulär abläuft oder der
Vertrag vorzeitig von Ihnen gekündigt wird. Der Versicherer muss Ihnen die
Hälfte der stillen Reserven, die durch Ihre Beiträge erwirtschaftet worden sind,
auszahlen. Auch wenn ein Gewinn noch nicht realisiert ist. Die andere Hälfte
verbleibt beim Versicherungsunternehmen und kommt der Gemeinschaft aller
Versicherten zugute.
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