|
|
|
|
Squeeze-Out
|
 |
|
|
Übersetzt bedeutet Squeeze-out so viel wie herausdrängen, auspressen. Besitzt
eine Börsengesellschaft mindestens 95% der Anteile, kann sie die verbleibenden
Minderheitsaktionäre hinausdrängen.
Eine direkte Enteignung der der Minderheitsaktionäre findet jedoch nicht statt,
da der Mehrheitsaktionär ein Übernahmeangebot machen muss. Dieses Angebot
unterliegt meist einer gerichtlichen Prüfung.
Lehnen die Minderheitsaktionäre das Abfindungsangebot ab, kommt es zu einem so
genannten Spruchstellenverfahren. Oft setzen Anleger hierbei noch einen
Aufschlag durch. Der Kurs ist meist vor dem Schiedsspruch nach unten
abgesichert, da vom ersten Übernahmeangebot schon mal ein bestimmter Betrag
steht.
Für Spekulanten sind deshalb solche "Squeeze-out-Aktien" besonders interessant.
Für das Unternehmen ist es meist von Vorteil auch die restlichen Aktien in ihren
Besitz zu bekommen, da sie die Kosten für die Börsennotiz samt der zahlreichen
Formalitäten sparen können.
Quelle:
http://www.boersennotruf.de
|
|
|
zurück zur Lexikon
Übersicht
Was gibt es
Hilfreiches im FinanzplanShop?
Newsletter des FinanzplanTeams bestellen
Uns einen neuen
Fachbegriff vorschlagen
|
|
|
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass
bei der Vielzahl an Informationen trotz größter Sorgfalt nicht garantiert werden
kann, dass alle richtig oder aktuell sind.
Sollten Informationen fehlerhaft sein, bitten wir Sie, uns dies
mitzuteilen. Wenn Sie der Meinung sind, dass gegen Ihr Copyright verstoßen
wurde, geben Sie uns bitte kurz Bescheid. Da wir viele Beiträge von unseren
Anwendern erhalten, können wir die Herkunft nicht in jedem Fall überprüfen.
|
|
|
|
|
|
|