Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

Spekulationsgewinn



Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften von Aktien unterliegen, soweit Erwerb und Veräußerung innerhalb eines Jahres erfolgen, der Einkommensteuer.

Der Spekulationsgewinn berechnet sich aus der Differenz des Veräußerungspreises und der ursprünglichen Anschaffungskosten sowie eventueller Veräußerungskosten.

Wenn Sie Aktien derselben Art zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworben haben und diese dann später veräußern, stellt sich die Frage, ob für die einzelnen Teilverkäufe eine Spekulationsbesteuerung greift. Zu Gunsten des Steuerpflichtigen geht das Finanzamt davon aus, dass die Altbestände als zuerst verkauft gelten (BFH, Urteil vom 24.11.1993, BStBl. 1994 II S. 591). Für diesen Bestand an Aktien gilt somit die Spekulationsfrist als bereits abgelaufen.
 



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