Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

Sozialversicherung



Die gesetzliche Sozialversicherung umfasst neben der Rentenversicherung die Krankenversicherung, die Unfallversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Pflegeversicherung.

Es gibt einige Strukturelemente, die die gesetzliche Sozialversicherung von der privaten Individualversicherung unterscheiden:

Die Leistungen werden per Gesetz festgelegt. Die Angehörigen der Sozialversicherungen sind größtenteils zwangs- bzw. pflichtversichert :

Zum Beispiel ist die Mehrheit der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
Die Beiträge zu den Sozialversicherungen werden nach Einkommenshöhe, nicht nach dem individuell versicherten Risiko ermittelt.
Die Leistungen werden nach Beitragshöhe und dem Solidarprinzip verteilt: So zahlt zum Beispiel der Familienvater mit Frau und vier Kindern den gleichen Beitrag zur Krankenversicherung wie der Single mit gleichem Einkommen.

Das Beispiel Rentenversicherung zeigt jedoch:
Die umlagefinanzierte Sozialversicherung gerät finanziell immer mehr in Bedrängnis.
In Zukunft wird sie wohl nur noch eine Grundversorgung bieten können.
Einen Ausweg zeigt die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge, die bereits in der Rentenreform 2001 mit der "Riester-Rente" eingeschlagen wurde.
Die gesetzliche Rente kann künftig nicht mehr die einzige Alters-, Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsversorgung bleiben. Die Versicherer weisen immer wieder darauf hin, dass auch mit der Riester-Rente Versorgungslücken bleiben.

Mit einer privaten Lebensversicherung kann man schon heute für einen angemessenen Lebensstandard im Alter vorsorgen.

Quelle: http://www.safety1st.de
 



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