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Sozialversicherung
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Die gesetzliche Sozialversicherung umfasst neben der Rentenversicherung die
Krankenversicherung, die Unfallversicherung, die Arbeitslosenversicherung und
die Pflegeversicherung.
Es gibt einige Strukturelemente, die die gesetzliche Sozialversicherung von der
privaten Individualversicherung unterscheiden:
Die Leistungen werden per Gesetz festgelegt. Die Angehörigen der
Sozialversicherungen sind größtenteils zwangs- bzw. pflichtversichert :
Zum Beispiel ist die Mehrheit der Arbeitnehmer in der gesetzlichen
Rentenversicherung pflichtversichert.
Die Beiträge zu den Sozialversicherungen werden nach Einkommenshöhe, nicht nach
dem individuell versicherten Risiko ermittelt.
Die Leistungen werden nach Beitragshöhe und dem Solidarprinzip verteilt: So
zahlt zum Beispiel der Familienvater mit Frau und vier Kindern den gleichen
Beitrag zur Krankenversicherung wie der Single mit gleichem Einkommen.
Das Beispiel Rentenversicherung zeigt jedoch:
Die umlagefinanzierte Sozialversicherung gerät finanziell immer mehr in
Bedrängnis.
In Zukunft wird sie wohl nur noch eine Grundversorgung bieten können.
Einen Ausweg zeigt die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge, die
bereits in der Rentenreform 2001 mit der "Riester-Rente" eingeschlagen wurde.
Die gesetzliche Rente kann künftig nicht mehr die einzige Alters-,
Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsversorgung bleiben. Die Versicherer weisen
immer wieder darauf hin, dass auch mit der Riester-Rente Versorgungslücken
bleiben.
Mit einer privaten Lebensversicherung kann man schon heute für einen
angemessenen Lebensstandard im Alter vorsorgen.
Quelle:
http://www.safety1st.de
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