Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 


Solidaritätszuschlag



Wer in Deutschland Geld verdient, muss auch Steuern zahlen. Für viele Menschen ist das selbstverständlich, solange die Steuergelder sinnvoll eingesetzt werden.

Auch der Solidaritätszuschlag ist eine Steuer, genau genommen eine Steuer auf die Steuer. Denn es handelt sich hierbei um einen Ergänzungszuschlag zur Einkommens- und Körperschaftssteuer. Das heißt, jeder Steuerpflichtige zahlt 5,5 Prozent von seiner Steuersumme zusätzlich noch als Solidaritätszuschlag an den Staat.

Eingeführt wurde er am 01. Juli 1991, ursprünglich befristet auf ein Jahr(!), um die Lasten der deutschen Wiedervereinigung zu finanzieren.

Die Mittel sollten den wirtschaftlichen Aufbau Ostdeutschlands unterstützen, damit die neuen Bundesländer in absehbarer Zeit sich wirtschaftlich dem Stand der alten Bundesländer angleichen.

Am 01. Juli 1992 wurde er vorerst wieder abgeschafft, um dann zum 01. Januar 1995 erneut eingeführt zu werden, da die Kosten der Wiedervereinigung offenbar unterschätzt wurden.

Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag fließen dem Bund zu und landen damit im allgemeinen Staatshaushalt, in den auch alle anderen Steuereinnahmen fließen. Laut Gesetz dürfen die Mittel auch zur Entlastung bei Haushaltsspitzen eingesetzt werden.

Nach nunmehr 13 Jahren, in denen der Solidaritätszuschlag ununterbrochen erhoben wird, stellt sich die Frage, ob es notwendig ist, diese „vorübergehend eingeführte Steuer beizubehalten, obwohl der Aufbau Ost inzwischen weitgehend abgeschlossen ist.
 
Vielleicht wäre es sinnvoller, diese zusätzliche Abgabe abzuschaffen, damit die Menschen wieder mehr Geld in der Tasche haben und somit mehr ausgeben können?  Das würde dann unserer Wirtschaft zugute kommen.

Stand November 2008
 



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