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Solidaritätszuschlag
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Wer in Deutschland Geld verdient, muss auch Steuern zahlen. Für viele Menschen
ist das selbstverständlich, solange die Steuergelder sinnvoll eingesetzt werden.
Auch der Solidaritätszuschlag ist eine Steuer, genau genommen eine Steuer auf
die Steuer. Denn es handelt sich hierbei um einen Ergänzungszuschlag zur
Einkommens- und Körperschaftssteuer. Das heißt, jeder Steuerpflichtige zahlt 5,5
Prozent von seiner Steuersumme zusätzlich noch als Solidaritätszuschlag an den
Staat.
Eingeführt wurde er am 01. Juli 1991, ursprünglich befristet auf ein Jahr(!), um
die Lasten der deutschen Wiedervereinigung zu finanzieren.
Die Mittel sollten den wirtschaftlichen Aufbau Ostdeutschlands unterstützen,
damit die neuen Bundesländer in absehbarer Zeit sich wirtschaftlich dem Stand
der alten Bundesländer angleichen.
Am 01. Juli 1992 wurde er vorerst wieder abgeschafft, um dann zum 01. Januar
1995 erneut eingeführt zu werden, da die Kosten der Wiedervereinigung offenbar
unterschätzt wurden.
Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag fließen dem Bund zu und landen damit
im allgemeinen Staatshaushalt, in den auch alle anderen Steuereinnahmen fließen.
Laut Gesetz dürfen die Mittel auch zur Entlastung bei Haushaltsspitzen
eingesetzt werden.
Nach nunmehr 13 Jahren, in denen der Solidaritätszuschlag ununterbrochen erhoben
wird, stellt sich die Frage, ob es notwendig ist, diese „vorübergehend
eingeführte Steuer beizubehalten, obwohl der Aufbau Ost inzwischen weitgehend
abgeschlossen ist.
Vielleicht wäre es sinnvoller, diese zusätzliche Abgabe abzuschaffen, damit die
Menschen wieder mehr Geld in der Tasche haben und somit mehr ausgeben können?
Das würde dann unserer Wirtschaft zugute kommen.
Stand November 2008
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