|
Finanzplan Lexikon |
![]() |
Schädliche Verwendung bei der Riesterrente
Eine so genannte schädliche Verwendung liegt vor, wenn das angesparte Kapital eines Riester-Vertrages nicht als lebenslange Rente oder als Kapitalzahlung in Höhe von maximal 30% ausgezahlt wird.
Das ist dann der Fall, wenn der Riester-Vertrag gekündigt und das vorhandene Kapital ausgezahlt wird oder der Anspruchsberechtigte vor Rentenbeginn verstirbt und keinen Ehepartner hat, der das Kapital in seinen Riester-Vertrag übernehmen kann.
Wird das angesparte Kapital zum Erwerb von Wohneigentum entnommen und nicht entsprechend den Bedingungen zurückgezahlt, liegt ebenfalls eine schädliche Verwendung vor.
In den Fällen müssen die staatlichen Zulagen und eventuelle Steuervorteile zurückgezahlt sowie die im ausgezahlten Kapital enthaltenen Erträge versteuert werden.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Erstellt am: 06.07.2010

