Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

Rürup Rente



Die Rürup-Rente ist dazu gedacht, die Basisversorgung im Alter – als Ergänzung zur gesetzlichen Rente - zu verbessern. Sie kann von jedem zwischen 16 und 65 Jahren abgeschlossen werden.

Im Gegensatz zur Riester-Rente auch von Selbständigen und Freiberuflern. Sie bietet attraktive Steuervorteile auf Ihre Beiträge in der Ansparphase.

Die Rürup-Rente, auch bekannt als „Leibrente“, ist eine freiwillige private Altersvorsorge mit garantierter monatlicher Basisrente und Überschussbeteiligung (Überschüsse können nicht garantiert werden. Sie sind abhängig von den Überschüssen bis zum Rentenbeginn und von den bei Rentenbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen.)

Die Rürup-Rente muss verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen: Sie ist weder beleih- noch vererbbar und auch nicht kapitalisierbar oder übertragbar. Weiterhin ist eine vorzeitige Beendigung (Rückkauf) nicht möglich.
 



zurück zur Lexikon Übersicht

Was gibt es Hilfreiches im FinanzplanShop?
Newsletter des FinanzplanTeams bestellen

Uns einen neuen Fachbegriff vorschlagen
 



Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei der Vielzahl an Informationen trotz größter Sorgfalt nicht garantiert werden kann, dass alle richtig oder aktuell sind.

Sollten Informationen fehlerhaft sein, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Wenn Sie der Meinung sind, dass gegen Ihr Copyright verstoßen wurde, geben Sie uns bitte kurz Bescheid. Da wir viele Beiträge von unseren Anwendern erhalten, können wir die Herkunft nicht in jedem Fall überprüfen.
 







 




AKTUELLES und NEWS:

Schon gelesen? Die Grundgesetze des Wohlstands




SEO Social Bookmark Script