|
|
|
Rückversicherung
|
 |
|
|
Unter dem Begriff Rückversicherung versteht man die
Versicherung von Versicherungsgesellschaften.
Das heißt: Versicherungsgesellschaften, sogenannte Erstversicherer, die große
Einzelrisiken z.B. aus Naturgefahren wie Erdbeben oder Stürme, aber auch
Industriebetriebe gegen Feuer absichern, gehen damit regelmäßig ein
unüberschaubares Risiko ein.
So könnte ein solcher Schadenfall den einzelnen Erstversicherer finanziell
überfordern. Um dieses Risiko zu verringern, lässt er es rückversichern.
Dafür zahlt er regelmäßige Beiträge. Tritt dann tatsächlich ein großer Schaden
ein, so wie Anfang 2007 durch den Sturm Kyrill oder auch Anfang 2008 durch Sturm
Emma, dann übernimmt der Rückversicherer die Zahlungen an die Geschädigten.
Der Erstversicherer trägt also das Risiko nicht allein, sondern verteilt es auf
einen Rückversicherer. Dieser wiederum verteilt ein übernommenes Großrisiko
seinerseits auf weitere, internationale Rückversicherer. Damit werden
hauptsächlich Großrisiken über den gesamten Globus gestreut.
Um ihre zum Teil erheblichen Zahlungsrisiken zu decken, geben Rückversicherer
unter anderem auch Anleihen aus.
|
|
|
zurück zur Lexikon
Übersicht
Was gibt es
Hilfreiches im FinanzplanShop?
Newsletter des FinanzplanTeams bestellen
Uns einen neuen
Fachbegriff vorschlagen
|
|
|
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass
bei der Vielzahl an Informationen trotz größter Sorgfalt nicht garantiert werden
kann, dass alle richtig oder aktuell sind.
Sollten Informationen fehlerhaft sein, bitten wir Sie, uns dies
mitzuteilen. Wenn Sie der Meinung sind, dass gegen Ihr Copyright verstoßen
wurde, geben Sie uns bitte kurz Bescheid. Da wir viele Beiträge von unseren
Anwendern erhalten, können wir die Herkunft nicht in jedem Fall überprüfen.
|
|
|
|
|
|
|