Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

Rücktrittsrecht



Allgemein sehr verbreitet ist die Meinung, man habe bei einmal geschlossenen Verträgen ein gesetzlich garantiertes Rücktrittsrecht. Dieser Mythos hält sich äußerst hartnäckig.

Häufig wird dabei von einer Frist von einer oder zwei Wochen ausgegangen, in der man zum Beispiel seinem Vermieter erklären kann, dass man die angemietete Wohnung nun doch nicht mehr mieten möchte.

Oder es wird davon ausgegangen, dass man innerhalb dieser Frist die gekaufte Stereoanlage dem Händler wieder zurückgeben kann. Viele glauben, dass dann der Vertrag einfach rückgängig gemacht wird.

Dies ist eine absolute Fehleinschätzung, die im Einzelfall kostspielige Konsequenzen haben kann. Ganz grundsätzlich gilt, dass man sich an einmal geschlossene Verträge halten muss. Es gilt der Rechtssatz : Pacta sund servanda, oder übersetzt: Verträge muss man halten.

Für eine eventuelle Abwicklung gelten die §§ 346 - 354 BGB.
 



zurück zur Lexikon Übersicht

Was gibt es Hilfreiches im FinanzplanShop?
Newsletter des FinanzplanTeams bestellen

Uns einen neuen Fachbegriff vorschlagen
 



Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei der Vielzahl an Informationen trotz größter Sorgfalt nicht garantiert werden kann, dass alle richtig oder aktuell sind.

Sollten Informationen fehlerhaft sein, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Wenn Sie der Meinung sind, dass gegen Ihr Copyright verstoßen wurde, geben Sie uns bitte kurz Bescheid. Da wir viele Beiträge von unseren Anwendern erhalten, können wir die Herkunft nicht in jedem Fall überprüfen.
 







 




AKTUELLES und NEWS:

Schon gelesen? Die Grundgesetze des Wohlstands




SEO Social Bookmark Script