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Risikolebensversicherung
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Mit einer Risikolebensversicherung werden die Hinterbliebenen abgesichert:
Stirbt die versicherte Person, zahlt die Versicherung die vertraglich
vereinbarte Summe aus. Da bei dieser Form der Lebensversicherung kein Kapital
zur späteren Altersvorsorge aufgebaut wird, sind die Beiträge günstiger als bei
der Kapitallebensversicherung.
Eine Risiko-LV kann mit einem so genannten Umwandlungsrecht versehen werden:
Dann hat der Versicherte das Recht, sie ohne neue Gesundheitsprüfung in eine
Kapitallebensversicherung umzuwandeln und somit zusätzlich Geld für seine
Altersvorsorge anzusparen. Dies gilt i.d.R. in den ersten zehn Jahren nach
Vertragsabschluss.
Quelle:
www.klipp-und-klar.de
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