Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

Risikolebensversicherung



Mit einer Risikolebensversicherung werden die Hinterbliebenen abgesichert:

Stirbt die versicherte Person, zahlt die Versicherung die vertraglich vereinbarte Summe aus. Da bei dieser Form der Lebensversicherung kein Kapital zur späteren Altersvorsorge aufgebaut wird, sind die Beiträge günstiger als bei der Kapitallebensversicherung.

Eine Risiko-LV kann mit einem so genannten Umwandlungsrecht versehen werden: Dann hat der Versicherte das Recht, sie ohne neue Gesundheitsprüfung in eine Kapitallebensversicherung umzuwandeln und somit zusätzlich Geld für seine Altersvorsorge anzusparen. Dies gilt i.d.R. in den ersten zehn Jahren nach Vertragsabschluss.

Quelle: www.klipp-und-klar.de
 



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