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Die
Riesterrente wurde nach dem ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester benannt,
der als Ziehvater dieser Form der Altersvorsorge gilt.
Welche Steuervorteile gewährt der Staat?
Eigenbeiträge plus Zulagen für die riesterfähige Vorsorgeverträge können bei der
Veranlagung zur Einkommensteuer als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das
lohnt dann, wenn die Steuerersparnis die Höhe der Zulagen übersteigt – das ist
häufig bei Personen mit überdurchschnittlichem Einkommen und bei Alleinstehenden
der Fall.
Das Finanzamt berechnet automatisch, was für den Steuerpflichtigen günstiger ist
– staatliche Zulage oder steuerlicher Sonderausgabenabzug. Folgende
Höchstbeträge können geltend werden:
Ab 2002 maximaler Sonderausgabenabzug
525 €
Ab 2004 maximaler Sonderausgabenabzug 1.050 €
Ab 2006 maximaler Sonderausgabenabzug 1.575 €
Ab 2008 maximaler Sonderausgabenabzug 2.100 €
Bei Rentenversicherungen mit Beitragsrückgewähr sowie bei Bank- und
Investmentfonds-Sparplänen gehen die Ansparsumme auf die Erben über. Die bereits
geleisteten Zulagen und Steuervorteile sind dann jedoch zurückzuzahlen, da das
Ziel – die Absicherung des Lebensstandards des Zulageberechtigten im Alter –
nicht erreicht werden konnte.
Rentenversicherung, Banksparplan oder Fonds?
Bei der
privaten Rentenversicherung werden Ihre Beiträge mit einer garantierten
Mindestverzinsung (Stand 05/2005 mit 2,75 %) angelegt. Hinzu kommen
Überschussbeteiligungen, die dem Versicherten gutgeschrieben werden, wenn der
Anbieter mehr als den Mindestzins erwirtschaftet.
Viele Versicherer bieten alternativ eine klassische und eine fondsgebundene
Variante ihrer Privatrente an. Bei der klassischen Rentenversicherung werden die
erzielten Überschüsse festverzinslich angelegt, bei der fondsgebundenen
Rentenversicherung werden sie in Aktienfonds investiert. Eine klassische
Rentenversicherung ist also eher auf die Bedürfnisse eines
sicherheitsorientierten Anlegers zugeschnitten, die fondsgebundene
Rentenversicherung ist für risikofreudigere Kunden geeignet.
Auch Bank- und Investmentfondssparpläne können in Frage kommen.
Auch zertifizierte Banksparpläne (Bankguthaben mit Zinsansammlung) und
Investmentfonds-Sparpläne (Aktien-, Renten-, Geldmarkt- und Immobilienfonds)
werden durch die staatlichen Zulagen und Steuervorteile gefördert. Banksparpläne
werden von verschiedenen Kreditinstituten angeboten. Sie sind – wie die
Rentenversicherung – gut für sicherheitsorientierte Anleger geeignet.
Fondsprodukte bieten größere Ertragschancen, aufgrund der Schwankungen an den
Aktienmärkten allerdings ein etwas größeres Risiko als die
sicherheitsorientierten Anlageformen.
So funktioniert die Förderung:
Die staatlichen Zulagen müssen beantragt werden. Bisher musste der Zulagenantrag
vom Versicherten selbst gestellt werden. Ab 2005 können Sie ihren Anbieter
bevollmächtigen, jährlich einen Zulageantrag bei der Zulagenstelle zu stellen.
Eine einmalige Bevollmächtigung bei Vertragsabschluss reicht dazu aus. Die
staatliche Förderung wird dem Rentenvertrag sofort nach Eingang des Geldes
gutgeschrieben. Wichtig ist auch die jährliche Bescheinigung nach § 92 EstG –
sie ist so etwas wie der Kontoauszug und zeigt unter anderem, wie hoch die
Zulagen sind, die man bekommen hat.
Vom Anlageinstitut gibt es außerdem eine Anbieterbescheinigung. Darin sind die
Vorsorgebeiträge mit Anbieter-, Zertifizierungs- und Vertragsnummer aufgeführt.
Diese Bescheinigung benötigt man, um die Altersvorsorgebeiträge (bis zu 1050
Euro einschließlich Zulagen) in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend
zu machen: wenn der Steuervorteil infolge des Sonderausgabenabzugs höher ist als
die staatlichen Zulagen, bekommt man den Differenzbetrag als Steuererstattung.
Ob das der Fall ist, prüft das Finanzamt von Amts wegen in der
Einkommensteuerveranlagung.
Riester-Rente auch im Ausland?
Wer seinen Hauptwohnsitz ins Ausland verlegen will, muss die bereits erhaltenen
staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Als Sparer kann man in
diesem Fall eine zinslose Stundung des Rückzahlungsbetrags bis zum Beginn der
Auszahlungsphase beantragen – dabei hilft der Anbieter. Die Stundung wird in der
Auszahlungsphase verlängert, wenn von jeder monatlichen Zahlung 15 % zur Tilgung
des Rückzahlungsbetrags verwandt werden, bis die staatliche Förderung
zurückgeführt ist.
Kann ich vorzeitig an mein Geld?
Riestergeförderte Vorsorgeverträge sind mit einer Frist von drei Monaten zum
Quartalsende kündbar. Wer vorzeitig an sein Vorsorgevermögen will, muss die bis
dahin erhaltenen Zulagen und Steuervorteile aber zurückzuzahlen. Ausnahme: Die
angesparte Summe wird vollständig auf einen anderen Altersvorsorge-Vertrag
übertragen. Ein Wechsel des Anbieters verursacht Kosten, die dem Vorsorgesparer
von den meisten Unternehmen in Rechnung gestellt wird.
Wer Geld für den Erwerb einer Immobilie benötigt, kann aus einem
Altersvorsorgevertrag mindestens 10.000 € und maximal 50.000 € des angesparten
Kapitals für den Kauf oder den Bau selbstgenutzten Wohneigentums im Inland
entnehmen. Das entnommene Kapital muss in gleichbleibenden Raten bis spätestens
zum 65. Lebensjahr wieder in den Vertrag zurückgezahlt werden.
Kann ich die Riester-Rente mit anderen Vorsorgeprodukten kombinieren?
Bei einigen Unternehmen können Sie die Riester-Vorsorge auch mit einer
Absicherung für verminderte Erwerbstätigkeit oder mit der Versorgung der
Hinterbliebenen im Todesfall kombinieren. Auszahlungen aus diesen
Versicherungsverträgen können unmittelbar ab Eintritt des versicherten Risikos
erfolgen. Zu beachten ist allerdings, dass die Absicherung zusätzlicher Risiken
die Rendite des Altersvorsorgeproduktes verringert. Zu Beginn der Rente steht
dann für die reine Alterssicherung weniger Geld zur Verfügung als bei einem
Produkt ohne Absicherung zusätzlicher Risiken.
Quelle:
http://www.riester-rente.net
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