Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

Die Riester Rente



Die Riesterrente wurde nach dem ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester benannt, der als Ziehvater dieser Form der Altersvorsorge gilt.

Welche Steuervorteile gewährt der Staat?
 
Eigenbeiträge plus Zulagen für die riesterfähige Vorsorgeverträge können bei der Veranlagung zur Einkommensteuer als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das lohnt dann, wenn die Steuerersparnis die Höhe der Zulagen übersteigt – das ist häufig bei Personen mit überdurchschnittlichem Einkommen und bei Alleinstehenden der Fall.

Das Finanzamt berechnet automatisch, was für den Steuerpflichtigen günstiger ist – staatliche Zulage oder steuerlicher Sonderausgabenabzug. Folgende Höchstbeträge können geltend werden:

Ab 2002   maximaler Sonderausgabenabzug      525 €
Ab 2004   maximaler Sonderausgabenabzug   1.050 €
Ab 2006   maximaler Sonderausgabenabzug   1.575 €
Ab 2008   maximaler Sonderausgabenabzug   2.100 €

Bei Rentenversicherungen mit Beitragsrückgewähr sowie bei Bank- und Investmentfonds-Sparplänen gehen die Ansparsumme auf die Erben über. Die bereits geleisteten Zulagen und Steuervorteile sind dann jedoch zurückzuzahlen, da das Ziel – die Absicherung des Lebensstandards des Zulageberechtigten im Alter – nicht erreicht werden konnte.

Rentenversicherung, Banksparplan oder Fonds?

Bei der privaten Rentenversicherung werden Ihre Beiträge mit einer garantierten Mindestverzinsung (Stand 05/2005 mit 2,75 %) angelegt. Hinzu kommen Überschussbeteiligungen, die dem Versicherten gutgeschrieben werden, wenn der Anbieter mehr als den Mindestzins erwirtschaftet.

Viele Versicherer bieten alternativ eine klassische und eine fondsgebundene Variante ihrer Privatrente an. Bei der klassischen Rentenversicherung werden die erzielten Überschüsse festverzinslich angelegt, bei der fondsgebundenen Rentenversicherung werden sie in Aktienfonds investiert. Eine klassische Rentenversicherung ist also eher auf die Bedürfnisse eines sicherheitsorientierten Anlegers zugeschnitten, die fondsgebundene Rentenversicherung ist für risikofreudigere Kunden geeignet.

Auch Bank- und Investmentfondssparpläne können in Frage kommen.
 
Auch zertifizierte Banksparpläne (Bankguthaben mit Zinsansammlung) und Investmentfonds-Sparpläne (Aktien-, Renten-, Geldmarkt- und Immobilienfonds) werden durch die staatlichen Zulagen und Steuervorteile gefördert. Banksparpläne werden von verschiedenen Kreditinstituten angeboten. Sie sind – wie die Rentenversicherung – gut für sicherheitsorientierte Anleger geeignet. Fondsprodukte bieten größere Ertragschancen, aufgrund der Schwankungen an den Aktienmärkten allerdings ein etwas größeres Risiko als die sicherheitsorientierten Anlageformen.

So funktioniert die Förderung:
 
Die staatlichen Zulagen müssen beantragt werden. Bisher musste der Zulagenantrag vom Versicherten selbst gestellt werden. Ab 2005 können Sie ihren Anbieter bevollmächtigen, jährlich einen Zulageantrag bei der Zulagenstelle zu stellen. Eine einmalige Bevollmächtigung bei Vertragsabschluss reicht dazu aus. Die staatliche Förderung wird dem Rentenvertrag sofort nach Eingang des Geldes gutgeschrieben. Wichtig ist auch die jährliche Bescheinigung nach § 92 EstG – sie ist so etwas wie der Kontoauszug und zeigt unter anderem, wie hoch die Zulagen sind, die man bekommen hat.

Vom Anlageinstitut gibt es außerdem eine Anbieterbescheinigung. Darin sind die Vorsorgebeiträge mit Anbieter-, Zertifizierungs- und Vertragsnummer aufgeführt. Diese Bescheinigung benötigt man, um die Altersvorsorgebeiträge (bis zu 1050 Euro einschließlich Zulagen) in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend zu machen: wenn der Steuervorteil infolge des Sonderausgabenabzugs höher ist als die staatlichen Zulagen, bekommt man den Differenzbetrag als Steuererstattung. Ob das der Fall ist, prüft das Finanzamt von Amts wegen in der Einkommensteuerveranlagung.

Riester-Rente auch im Ausland?

Wer seinen Hauptwohnsitz ins Ausland verlegen will, muss die bereits erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Als Sparer kann man in diesem Fall eine zinslose Stundung des Rückzahlungsbetrags bis zum Beginn der Auszahlungsphase beantragen – dabei hilft der Anbieter. Die Stundung wird in der Auszahlungsphase verlängert, wenn von jeder monatlichen Zahlung 15 % zur Tilgung des Rückzahlungsbetrags verwandt werden, bis die staatliche Förderung zurückgeführt ist.

Kann ich vorzeitig an mein Geld?
 
Riestergeförderte Vorsorgeverträge sind mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende kündbar. Wer vorzeitig an sein Vorsorgevermögen will, muss die bis dahin erhaltenen Zulagen und Steuervorteile aber zurückzuzahlen. Ausnahme: Die angesparte Summe wird vollständig auf einen anderen Altersvorsorge-Vertrag übertragen. Ein Wechsel des Anbieters verursacht Kosten, die dem Vorsorgesparer von den meisten Unternehmen in Rechnung gestellt wird.

Wer Geld für den Erwerb einer Immobilie benötigt, kann aus einem Altersvorsorgevertrag mindestens 10.000 € und maximal 50.000 € des angesparten Kapitals für den Kauf oder den Bau selbstgenutzten Wohneigentums im Inland entnehmen. Das entnommene Kapital muss in gleichbleibenden Raten bis spätestens zum 65. Lebensjahr wieder in den Vertrag zurückgezahlt werden.

Kann ich die Riester-Rente mit anderen Vorsorgeprodukten kombinieren?
 
Bei einigen Unternehmen können Sie die Riester-Vorsorge auch mit einer Absicherung für verminderte Erwerbstätigkeit oder mit der Versorgung der Hinterbliebenen im Todesfall kombinieren. Auszahlungen aus diesen Versicherungsverträgen können unmittelbar ab Eintritt des versicherten Risikos erfolgen. Zu beachten ist allerdings, dass die Absicherung zusätzlicher Risiken die Rendite des Altersvorsorgeproduktes verringert. Zu Beginn der Rente steht dann für die reine Alterssicherung weniger Geld zur Verfügung als bei einem Produkt ohne Absicherung zusätzlicher Risiken.

Quelle: http://www.riester-rente.net
 



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