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Finanzplan Lexikon |
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Restschuldversicherung
Für die Bewilligung eines Kredites wird von Kreditinstituten häufig eine Restschuldversicherung als zusätzliche Kreditsicherheit verlangt.
Die Restschuldversicherung ist eine Sonderform der Risikolebensversicherung, deren Versicherungssumme sich der Restschuld des Darlehens anpasst. Das jeweilige Kreditinstitut ist Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter. Die Antragsannahme erfolgt nach einer vereinfachten Gesundheitsprüfung. Verstirbt der Kreditnehmer vorzeitig, zahlt die Versicherung die noch ausstehende Darlehensschuld an die Bank.
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Erstellt am: 25.11.2009

