Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

Rentenfonds



Investmentfonds, der ausschließlich oder überwiegend festverzinsliche Wertpapiere wie z. B. Pfandbriefe, Kommunalobligationen, Anleihen, Euro-Anleihen ausländischer Aussteller und Fremdwährungsanleihen enthält.

Im Jahr 1966 wurden die ersten deutschen Rentenfonds aufgelegt. Sie nahmen bald eine bedeutende Stelle im Portfoliomix der Anleger ein.

Rentenfonds bestehen überwiegend aus festverzinslichen Wertpapieren, aus Anleihen der Bundesrepublik Deutschland sowie öffentlicher Unternehmen und Institutionen, Kommunalobligationen, Pfandbriefen, Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen und Null-Kupon-Anleihen. Darüber hinaus dürfen Schuldscheindarlehen und nicht-notierte festverzinsliche Wertpapiere, insgesamt bis zu 10 % sowie Geldmarktpapiere mit einer Restlaufzeit von maximal 12 Monaten bis zu 49 % des Sondervermögens erworben werden.

Grob unterscheidet man zwischen national und international anlegenden Rentenfonds. Bei international anlegenden Fondstypen ist es Ziel des Managements, die häufig höheren Zinsen an den internationalen Rentenmärkten zu nutzen und zusätzliche Wertsteigerungen durch Währungskursgewinne zu erzielen.

Eine weitere Differenzierung ergibt sich aufgrund der unterschiedlichen Laufzeitenstrukturen der im Portefeuille befindlichen Wertpapiere. Neben den Fonds, die einen breit gefächerten Mix an Laufzeiten halten, stehen die Fonds, die spezielle Anlageziele verfolgen. Es handelt sich dabei zum einen um Rentenfonds mit kurzer Laufzeit oder Restlaufzeit sowie Anleihen mit variabler Verzinsung. Für den Anleger bedeutet dies, dass die im Portefeuille befindlichen Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten das durch Zinsveränderungen am Kapitalmarkt hervorgerufene Kursrisiko stark eingrenzen.

Noch enger an die kurzfristige Entwicklung des Kapitalmarktes angepasst sind die geldmarktnahen Rentenfonds. Mit ihnen soll eine geldmarktnahe Verzinsung der eingelegten Gelder bei geringstem Risiko erzielt werden. In Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten des Investmentgesetzes können derartige Fonds bis zu 49 % des Fondsvermögens in Bankguthaben (z. B. Tages- und Termingeld) und Geldmarktpapieren (Einlagenzertifikate von Kreditinstituten, unverzinsliche Schatzanweisungen und Schatzwechsel des Bundes und der Bundesländer und vergleichbare Papiere der OECD-Staaten) halten. Ziel dieser Fonds ist es, durch das Auftreten am Geldmarkt als institutioneller Anleger eine deutlich bessere Verzinsung zu erzielen, als dies dem Privatanleger normalerweise möglich ist. Angesprochen werden z. B. Anleger, die nach einer kursunempfindlichen, zwischenzeitlichen Anlagemöglichkeit suchen oder die Geldbeträge, die zweckgebunden auf Zeit zur Verfügung stehen, ohne Kursrisiken bei angemessener Verzinsung parken wollen.

Zu erwähnen sind schließlich noch die Rentenfonds mit begrenzter Laufzeit sowie darüber hinaus Fonds, die sich auf Spezialitäten wie Wandel- und Optionsanleihen, Zero-Bonds oder bestimmte Währungsbereiche konzentrieren.

Quelle: www.bvi.de
 



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