Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

Privathaftpflichtversicherung



Der Schutz der privaten Haftpflichtversicherung gilt rund um die Uhr und besteht auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr.

Sie zahlt jeweils einen Betrag in Höhe des nachgewiesenen Schadens bis maximal zu den im Versicherungsschein genannten Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden.

Mitversichert ist die ganze Familie, auch unverheiratete, volljährige Kinder, die sich noch in der Schul- oder einer unmittelbar daran anschließenden beruflichen Erstausbildung (Lehre und/oder Studium) befinden. Die Police kostet rund 90 Euro im Jahr.

Bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften genießen beide Partner den vollen Schutz, wenn sie namentlich im Versicherungsantrag genannt werden. Wichtig zu wissen: Kinder bis zum 7. (im Straßenverkehr bis zum 10.) Lebensjahr haften nicht für die von ihnen angerichteten Missgeschicke. Haben die Eltern des Kleinkindes nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt, zahlt die Haftpflichtversicherung der Familie.

Weil nicht alle Forderungen nach Schadenersatz berechtigt sind, weist der Versicherer schon in eigenem Interesse unberechtigte Ansprüche zurück und gewährt dem Versicherungsnehmer insoweit Rechtsschutz.

Für den Fall, dass der Versicherte auch dann sein Geld bekommt, wenn er selbst geschädigt wurde und der Schuldige nicht versichert ist, sorgt der Einschluss des zusätzlichen Leistungsbausteins Forderungsausfalldeckung. Einige Versicherer bieten ihn bereits inklusive.

Quelle: http://www.versicherungen-klipp-und-klar.de
 



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