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Privathaftpflichtversicherung
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Der Schutz der privaten Haftpflichtversicherung gilt rund um die Uhr und besteht
auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr.
Sie zahlt jeweils einen Betrag in Höhe des nachgewiesenen Schadens bis maximal
zu den im Versicherungsschein genannten Versicherungssummen für Personen- und
Sachschäden.
Mitversichert ist die ganze Familie, auch unverheiratete, volljährige Kinder,
die sich noch in der Schul- oder einer unmittelbar daran anschließenden
beruflichen Erstausbildung (Lehre und/oder Studium) befinden. Die Police kostet
rund 90 Euro im Jahr.
Bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften genießen beide Partner den vollen Schutz,
wenn sie namentlich im Versicherungsantrag genannt werden. Wichtig zu wissen:
Kinder bis zum 7. (im Straßenverkehr bis zum 10.) Lebensjahr haften nicht für
die von ihnen angerichteten Missgeschicke. Haben die Eltern des Kleinkindes
nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt, zahlt die Haftpflichtversicherung
der Familie.
Weil nicht alle Forderungen nach Schadenersatz berechtigt sind, weist der
Versicherer schon in eigenem Interesse unberechtigte Ansprüche zurück und
gewährt dem Versicherungsnehmer insoweit Rechtsschutz.
Für den Fall, dass der Versicherte auch dann sein Geld bekommt, wenn er selbst
geschädigt wurde und der Schuldige nicht versichert ist, sorgt der Einschluss
des zusätzlichen Leistungsbausteins Forderungsausfalldeckung. Einige Versicherer
bieten ihn bereits inklusive.
Quelle:
http://www.versicherungen-klipp-und-klar.de
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