Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

Pflichtversicherung



Die Pflichtversicherung ist eine Zwangsversicherung; sie kann nicht ausgeschlossen werden. Pflichtbeiträge sind Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, die entrichtet werden müssen, wenn eine Versicherungspflicht kraft Gesetzes oder auf Antrag besteht.

Der größte Personenkreis der Pflichtversicherten sind Arbeitnehmer, die eine abhängige Beschäftigung ausüben.

Pflichtversichert sind aber unter anderem auch:

o  Personen, für die Kindererziehungszeiten anzurechnen sind,
o  Wehr- und Zivildienstleistende,
o  Bezieher von Sozialleistungen wie z.B. Krankengeld, Übergangsgeld oder
   Arbeitslosengeld,
o  nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen und
o  bestimmte Selbstständige.
 



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