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Pflichtversicherung
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Die Pflichtversicherung ist eine Zwangsversicherung; sie kann nicht
ausgeschlossen werden. Pflichtbeiträge sind Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung, die entrichtet werden müssen, wenn eine Versicherungspflicht
kraft Gesetzes oder auf Antrag besteht.
Der größte Personenkreis der Pflichtversicherten sind Arbeitnehmer, die eine
abhängige Beschäftigung ausüben.
Pflichtversichert sind aber unter anderem auch:
o Personen, für die Kindererziehungszeiten anzurechnen sind,
o Wehr- und Zivildienstleistende,
o Bezieher von Sozialleistungen wie z.B. Krankengeld, Übergangsgeld oder
Arbeitslosengeld,
o nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen und
o bestimmte Selbstständige.
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