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Mitversicherung
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Der Begriff stammt aus der Versicherungsbranche und meint den kostenfreien
Versicherungsschutz für Angehörige.
Neben dem Versicherungsnehmer sind in vielen Policen Familienmitglieder
mitversichert:
In der Privathaftpflichtversicherung sind Ehepartner und Kinder eingeschlossen,
nichteheliche Ehepartner können häufig auf Antrag mitversichert werden.
In der Unfallversicherung gibt es keine Mitversicherung, hier muss jede Person
einzeln abgesichert werden.
Die Rechtschutzversicherung versichert (wie die Haftpflicht auch) stets die
Familie, auch hier kann bei vielen Gesellschaften der nichteheliche Partner
mitversichert werden.
Eine Hausrat- und die Glasversicherung versichert keine Personen, sondern
Sachen. Daher ist hier die Mitversicherung unbedeutend.
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die nicht berufstätige Ehefrau und
die Kinder stets (kostenfrei) mitversichert.
Tipps des Finanzplanteams:
Prüfen Sie UNBEDINGT die Versicherungsbedingungen, wenn Ihre Kinder 18 Jahre alt
werden. Möglicherweise erlischt in der ein oder anderen Police der
Versicherungsschutz. Im Zweifelsfall lassen Sie sich eine weiterhin bestehende
Mitversicherung von der Versicherung bitte schriftlich bestätigen.
Wenn Sie Single sind, sollten Sie überprüfen, ob Ihre Versicherung spezielle
Singleverträge anbietet, denn das Risiko (und damit die Prämie) sind bei einem
Single deutlich niedriger als bei einer Familie mit 2 Kindern...
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