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Finanzplan Lexikon |
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Mietsachschäden
In der privaten Haftpflichtversicherung sind neben Personen- und Sachschäden in der Regel auch Mietsachschäden abgesichert. Dabei handelt es sich um Schäden, die ein Versicherungsnehmer in den von ihm gemieteten Wohnräumen verursacht, eingeschlossen der Beschädigung von Gegenständen, die fest mit den Wohnräumen verbunden sind, wie Waschbecken, Badewannen oder Parkettfußböden.
Ausgeschlossen sind alle Ansprüche aufgrund von Abnutzung, Verschleiß oder übermäßiger Beanspruchung.
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Erstellt am: 06.07.2010

