Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."


Finanzplan Lexikon

Mietsachschäden


In der privaten Haftpflichtversicherung sind neben Personen- und Sachschäden in der Regel auch Mietsachschäden abgesichert. Dabei handelt es sich um Schäden, die ein Versicherungsnehmer in den von ihm gemieteten Wohnräumen verursacht, eingeschlossen der Beschädigung von Gegenständen, die fest mit den Wohnräumen verbunden sind, wie Waschbecken, Badewannen oder Parkettfußböden.

Ausgeschlossen sind alle Ansprüche aufgrund von Abnutzung, Verschleiß oder übermäßiger Beanspruchung.



zurück zur Lexikon Übersicht

Was gibt es Hilfreiches im FinanzplanShop?
Newsletter des FinanzplanTeams bestellen

Uns einen neuen Fachbegriff vorschlagen



Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei der Vielzahl an Informationen trotz größter Sorgfalt nicht garantiert werden kann, dass alle richtig oder aktuell sind.

Sollten Informationen fehlerhaft sein, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Wenn Sie der Meinung sind, dass gegen Ihr Copyright verstoßen wurde, geben Sie uns bitte kurz Bescheid. Da wir viele Beiträge von unseren Anwendern erhalten, können wir die Herkunft nicht in jedem Fall überprüfen.



Erstellt am: 06.07.2010



AKTUELLES und NEWS:

Schon gelesen? Die Grundgesetze des Wohlstands




SEO Social Bookmark Script